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Verfasst am: 21.02.06, 00:08 Titel: Fotografieren vom Messetower nicht erlaubt ?
Nabend
ich hoffe ich bin hier richtig.
wir waren heute nacht ein wenig in frankfurt unterwegs und wollten zum schluss unserer tour das messegebäude fotografieren, als wir grad dabei waren das stativ aufzubauen kam ein security typ und meinte das es nicht gestattet sei das gebäude zu fotografieren ... er meinte wenn ich des dennoch tun möchte soll ich bitteschön dies von der anderen strassenseite tun ...
ich wollte und hatte keine lust eine diskusion mit ihm anzufangen also haben wir unsere sachen gepackt und sind weiter ...
jetzt frage ich die rechtsexperten hier in wieweit kann man mir dies verbieten, theoretisch könnte ich doch paar schritte zurück gehen und das foto vom fahrradweg machen, befinde mich dann ja nicht auf dem gründstück des gebäudes ...
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.02.06, 14:35 Titel:
Auf dem Grundstück kann der Eigentümer das Hausrecht ausüben, so einfach ist das. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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und wenn die Straße nicht zum Grundstück gehört, hat er kein Hausrecht und kann nicht verbieten. Ich habe als Forograf die Erfahrung gemacht, daß zwar viele Leute glauben, ihr vermeintliches Recht in Bezug auf Personenaufnahmen oder Aufnahmen von Gebäuden zu kennen, dabei aber meist über das Ziel hinausschießen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.02.06, 04:43 Titel:
Und zufällig haben wir auch hier einen Paragraphen im Urhebergesetz, der sich auf Bauwerke bezieht:
Zitat:
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.
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