Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.08.06, 20:20 Titel: Festsetzung von Krankenversicherungs-Beiträgen
Guten Tag,
ich benötige mal die Hilfe des Forums.
Bei meinem Vater wurde eine Lebensversicherung fällig. Das ausgezahlte Kapital soll nun nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG) für einen Zeitraum von 10 Jahren mit monatlichen Zahlungen von Krankenversicherung und Pflegeversicherung beaufschlagt werden.
Mir ist nun zu Ohren gekommen, daß man hier gegen Widerspruch einlegen kann. Ist diese Information richtig und wenn ja gibt es hierzu so etwas wie einen Formular-Vordruck?
Mir ist klar daß solche Dingen meistens nicht von Erfolg gekrönt sind, jedoch möchte ich eben zum einen wissen ob die Information überhaupt stimmt bzw. möchte es auch nicht versäumen rechtzeitig wenn möglich den Widerspruch geltend zu machen.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.08.06, 21:13 Titel:
Nun wissen wir nicht, ob dein Vater Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB X bezieht oder ALG II nach dem SGB II.
Eine Anrechnung einmaligen Einkommen über einen längeren Zeitraum als einen Monat ist deshalb vorgesehen, damit die Krankenversicherung in der Zeit nicht verloren geht. Die zahlt das Amt für ALG II lieber selber.
Bei Auflösung von Vermögen kenne ich das nicht. Ist aber nett, wenn das Amt es dann genauso macht. Spart Papa viel Geld.
Eine Anrechnung einmaligen Einkommen über einen längeren Zeitraum als einen Monat ist deshalb vorgesehen, damit die Krankenversicherung in der Zeit nicht verloren geht. Die zahlt das Amt für ALG II lieber selber.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.