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Verfasst am: 25.02.06, 12:22 Titel: Schadensersatz bei Streik?
Ich hab hier mal nen wirklich hypothetischen Fall über den meine Freundin und ich uns gestern unterhalten haben.
Im Moment streikt ja der öffentliche Dienst (zumindestens hier bei uns in Hannover) und als Konsequenz wird schon seid mindestens einer Woche der Müll nicht abgeholt.
Da die Müllentsorgungsgebühr ja als monatliche Pauschale gezahlt wird und die bezahlte "Leistung" in dieser Zeit nicht erfüllt wird, müsste man doch rein theoretisch das Recht haben, die Gebühren anteilig wieder zurück zu bekommen.
Und wenn, wer wäre da der Ansprechpartner: Die Stadt, mit der man den "Vertrag" hat, oder die Gewerkschaft, durch deren Verhalten (Streikaufruf) man sozusagen geschädigt wird?
Leider können Sie dagegen nichts unternehmen, zum Beispiel die Müllgebühren für den betreffenden Zeitraum nicht zahlen, da Streik unter "höhere Gewalt" fällt.
Allerdings gibt es mittlerweile einige sympathische Vorschläge für andere Gegenmaßnahmen, zum Beispiel das Abladen des liegengebliebenen Hausmülls vor der örtlichen ver.di-Zentrale ...
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.02.06, 12:38 Titel:
Da auch dieser Streik mit ziemlicher Sicherheit irgendwann wieder beendet und dann auch der Müll wieder abgeholt und damit die vereinbarte 'Leistung' - wenn auch verspätet - erbracht werden wird, dürfte eine Gebührenrückforderung wohl ausscheiden. Mal abgesehen davon, daß Ereignisse wie Streiks oder auch höhere Gewalt mit ziemlicher Sicherheit in der Gebührensatzung als Grund für Rückforderungen per se ausgeschlossen sein dürften ('tschuilligung für den Satzbau ).
Wobei ich mir aufgrund der Frage überlegt habe, ob sich eigentlich tatsächlich mal ein Hauseigentümer mit einer deratigen Gebührensatzung beschäftigt hat - ich für meinen Teil jedenfalls nicht, weil ich solche Sachen gewissermaßen als 'unvermeid- und nicht änderbar' hinnehme. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.02.06, 19:51 Titel:
WIrklich interessant - aber ob man sich auf solche Aussagen berufen kann (sollte?), wenn es 'hart auf hart' geht? Vielleicht sollte man mal bei den genannten Damen und Herren anfragen, ob sie das tatsächlich so gesagt haben (das zitierte Sonntagsblatt ist ja nun nicht gerade für Qualitätsjournalismus verschrien ) und wenn ja, welche rechtliche Grundlage sie für ihre Aussagen / Forderungen / Behauptungen sehen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Leider können Sie dagegen nichts unternehmen, zum Beispiel die Müllgebühren für den betreffenden Zeitraum nicht zahlen, da Streik unter "höhere Gewalt" fällt.
Allerdings gibt es mittlerweile einige sympathische Vorschläge für andere Gegenmaßnahmen, zum Beispiel das Abladen des liegengebliebenen Hausmülls vor der örtlichen ver.di-Zentrale ...
bei derart sympatischen Vorschlägen dürfte es sicherlich keine Schwierigkeiten bereiten, das nächste mal bei eigener Betroffenheit mit ähnlichen (und möglicherweise rechtswidrigen) Aktionen derer einverstanden zu sein, die Ihrem Wunsch nach mehr Lohn oder besseren Arbeitsbedingungen kein Verständnis entgegenbringen mögen. Denn es soll ja auch Leute geben, die sich gerne aus den Auseinandersetzungen um Verbesserungen für Arbeitnehmer heraushalten, die dann erreichten Vorteile aber trotzdem und selbstverständlich gerne einstecken.
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