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derrick FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 16.08.06, 12:15 Titel: Abschluss nach 1. Staatsexamen |
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Hallo!
Im Forum wurde ja schön öfters über den Abschluss "Diplom-Jurist", der ja in einigen Bundesländern quasi mit dem 1. Staatsexamen erworben werden kann, diskutiert. Meine Frage:
Erwirbt man mit Abschluss des 1. Staatsexamens schon einen ordentlichen berufsqualifizierenden Abschluss, auch ohne dass man sich "Diplom-Jurist" schimpfen darf? Darf man sich dann "wenigstens" Jurist nennen? Hätten Diplom-Juristen dann gegenüber anderen "Juristen" (ohne 2. Staatsexamen) einen gewichtigen Vorteil ? |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 16.08.06, 12:20 Titel: Re: Abschluss nach 1. Staatsexamen |
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Mit erstem Staatsexamen kann man sich "Jurist" nennen. Allerdings ist die Bezeichnung "Jurist" m.W. nicht geschützt. "Diplom-Jurist" schon. Außerdem ist dies ein akademischer Grad, "Jurist" alleine nicht. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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derrick FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 16.08.06, 13:46 Titel: |
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Hallo!
Und wie verhält es sich mit dem berufsqualifizierenden Abschluss? Gilt z.B. das abgeschlossene 1. Staatsexamen als Eingangsvoraussetzung für den höheren Dienst bei Behörden? Wie mir noch irgendwie in Erinnerung ist, hatte ich während meines Studiums mal einen Prof., welcher im Vorlesungsverzeichnis "nur" als Jurist bezeichnet war. Dieser verfügte meines Wissens auch "nur" über ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen - und war trotzdem beamteter Hochschullehrer. Kann das sein?
mfg |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 16.08.06, 14:30 Titel: |
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derrick hat folgendes geschrieben:: | Hallo!
Und wie verhält es sich mit dem berufsqualifizierenden Abschluss? Gilt z.B. das abgeschlossene 1. Staatsexamen als Eingangsvoraussetzung für den höheren Dienst bei Behörden? Wie mir noch irgendwie in Erinnerung ist, hatte ich während meines Studiums mal einen Prof., welcher im Vorlesungsverzeichnis "nur" als Jurist bezeichnet war. Dieser verfügte meines Wissens auch "nur" über ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen - und war trotzdem beamteter Hochschullehrer. Kann das sein?
mfg |
Bei Professoren kommt es auf die Ernennungsvoraussetzungen drauf an. Da kenne ich mich nicht aus.
Für den Eintritt in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst braucht man als Jurist häufig die zweite Staatsprüfung. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Generell kann man das nicht sagen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 17.08.06, 13:11 Titel: |
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derrick hat folgendes geschrieben:: | Hallo!
Und wie verhält es sich mit dem berufsqualifizierenden Abschluss? Gilt z.B. das abgeschlossene 1. Staatsexamen als Eingangsvoraussetzung für den höheren Dienst bei Behörden? Wie mir noch irgendwie in Erinnerung ist, hatte ich während meines Studiums mal einen Prof., welcher im Vorlesungsverzeichnis "nur" als Jurist bezeichnet war. Dieser verfügte meines Wissens auch "nur" über ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen - und war trotzdem beamteter Hochschullehrer. Kann das sein?
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Ja. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 17.08.06, 17:25 Titel: |
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Das bestandene Zweite Staatsexamen bescheinigt die Befähigung zum Richteramt. Wer sicher weiß, das Recht nur lehren, aber nie praktizieren zu wollen, kann auf Referendariat und Zweites Examen verzichten und sogleich (üblicherweise qua Promotion und Habilitation) eine Hochschullehrerlaufbahn anstreben. Einige, die dann tatsächlich eine Professur erhielten, haben das so gemacht. Die allermeisten Juraprofessoren haben aber das Zweite Staatsexamen abgelegt.
Gruß,
moro |
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derrick FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 18.08.06, 00:17 Titel: |
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Hallo!
Danke für die Antworten. Dann handelt es ich bei der Bezeichnung" Diplom-Jurist" quasi nur um eine "kosmetische Verschönerung" - hört sich ja auch besser an als" nur" Jurist. Gut zu wissen, dass ein bestandenes 1. Staatsexamen faktisch gesehen dem Diplom-Juristen gleichzusetzen ist und als Voraussetzung für eine Promotion gilt.
mfg |
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Thali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 125 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 19.08.06, 21:02 Titel: Diplom-Jurist |
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Hallo,
früher war man nach bestandenem 1. Staatsexamen einfach "Rechtsreferendar". Dies ist eine geschützte Bezeichnung, die das Ableisten des Refendariats nicht voraussetzt. Außerdem ist mir noch die Bezeichnung "geprüfter Rechtskandidat" nach dem 1. Examen geläufig, aber das will sich ja niemand schützen lassen.
Den akademischen Grad "Diplom-Jurist" oder "Magister Iuris" (gibt es meines Wissens nur in Konstanz) gibt es erst seit ein paar Jahren. Er wurde gerichtlich erstritten, um eine formelle Gleichstellung mit anderen Uni-Absolventen zu erreichen.
Ein Titel im Rechtssinne ist das jedoch nicht. Fausregelmäßig sind "Titel" was personalausweisfähiges, sodaß der "Dr." ein Titel ist. Aber das nur am Rande.
Akadmische Grade fallen jedoch unter § 132a StGB (Mißbrauch von Titeln....)
Ansonsten zum Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-Jurist _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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Thali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 125 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 19.08.06, 21:24 Titel: Beruf |
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Übrigens: Der akademische Grad "Diplom-Jurist" ist für eine Anstellung als Unternehmensjurist ausreichend. (Anders beim sog. Syndikusanwalt)
Dieser darf seinen Arbeitgeber ohnehin nicht gleich einem Rechtsanwalt vertreten, sondern nur dort, wo die anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist, z.B. im amtsgerichtlichen Parteiprozeß. Siehe z.B. §§ 78 ff. ZPO.
Tatsächlich liegt seine Tätigkeit eher im materiell-rechtlichen und weniger im prozessualen Bereich, weswegen er das 2. Staatsexamen nicht unbedingt benötigt.
Ob es sich in Anbetracht des zureichenden Angebots an Rechtsassessoren, auch im Unternehmensbereich empfiehlt, auf das 2. Staatsexamen zu verzichten, steht auf einem anderen Blatt... _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 20.08.06, 11:14 Titel: Re: Diplom-Jurist |
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Thali hat folgendes geschrieben:: | nach bestandenem 1. Staatsexamen einfach "Rechtsreferendar". Dies ist eine geschützte Bezeichnung, die das Ableisten des Refendariats nicht voraussetzt. |
Man muss die Begriffe "Referendar" und "Rechtsreferendar" unterscheiden. In Baden-Württemberg beispielsweise gilt:
Zitat: | § 35 III JaPro (2002)
Das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung berechtigt dazu, die Bezeichnung "Referendarin (Ref. jur.)" oder "Referendar (Ref. jur.)" zu führen. |
hingegen
Zitat: | § 37 I JaPro (2002)
Über den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk der Vorbereitungsdienst abgeleistet werden soll. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst berechtigt zum Führen der Bezeichnung "Rechtsreferendarin" oder "Rechtsreferendar". |
Gruß,
moro |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 20.08.06, 11:26 Titel: Re: Diplom-Jurist |
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Thali hat folgendes geschrieben:: | Fausregelmäßig sind "Titel" was personalausweisfähiges, sodaß der "Dr." ein Titel ist. |
Nach dieser Definition wäre der Doktorgrad der einzige "Titel", den es gibt, denn nur dieser erscheint im Personalausweis.
Gruß,
moro |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 20.08.06, 11:52 Titel: Re: Diplom-Jurist |
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Thali hat folgendes geschrieben:: | Den akademischen Grad "Diplom-Jurist" oder "Magister Iuris" (gibt es meines Wissens nur in Konstanz) gibt es erst seit ein paar Jahren. |
Den akademischen Grad "Diplom-Jurist" oder "Magister Iuris" nach Ablegen der Ersten Juristischen Staatsprüfung gibt es mitlerweile an zahlreichen Fakultäten. Hier eine (nicht ganz aktuelle) Übersicht:
http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/allgm/unis.htm
Gruß,
moro |
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Thali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 125 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 20.08.06, 17:38 Titel: Re: Diplom-Jurist |
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moro hat folgendes geschrieben:: | Thali hat folgendes geschrieben:: | Fausregelmäßig sind "Titel" was personalausweisfähiges, sodaß der "Dr." ein Titel ist. |
Nach dieser Definition wäre der Doktorgrad der einzige "Titel", den es gibt, denn nur dieser erscheint im Personalausweis.
Gruß,
moro |
Der einzige akademische. Adelstitel kann man auch eintragen lassen, sofern sie nicht schon Teil des bürgerlichen Namens sind. Klerikale Titel vermutlich weniger. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 20.08.06, 17:51 Titel: Re: Diplom-Jurist |
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Thali hat folgendes geschrieben:: | Adelstitel kann man auch eintragen lassen, sofern sie nicht schon Teil des bürgerlichen Namens sind. |
Adels"titel" kann man nur eintragen lassen, wenn sie Teil des Namens sind. :
Zitat: |
§ 2 II PersAuswG
Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
1. Familienname und ggf. Geburtsname,
2. Vornamen,
3. Doktorgrad,
4. Ordensname/Künstlername,
5. Tag und Ort der Geburt,
6. Größe,
7. Farbe der Augen
8. gegenwärtige Anschrift,
9. Staatsangehörigkeit.
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Gruß,
moro |
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Thali FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.03.2006 Beiträge: 125 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 20.08.06, 19:06 Titel: Re: Diplom-Jurist |
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Den akademischen Grad "Diplom-Jurist" oder "Magister Iuris" nach Ablegen der Ersten Juristischen Staatsprüfung gibt es mitlerweile an zahlreichen Fakultäten. Hier eine (nicht ganz aktuelle) Übersicht:
http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/allgm/unis.htm
Gruß,
moro[/quote]
Das is auch ne gute Übersicht hierzu. http://www.jurawiki.de/DiplomJurist _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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