Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wie lange Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wie lange Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hotornot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 19:55    Titel: Wie lange Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf? Antworten mit Zitat

Hallihallo,

erst mal: ja ich weiß falsches Forum, jedoch habe ich, meiner Meinung nach, kein passendes gefunden.

Nun zum Thema: Der eine sagt, ein halbes Jahr muss der Verkäufer Garantie geben, der andere sagt 1 Jahr, ein anderer sagt wiederum, 6 Monate, danach muss man dem Verkäufer nachweisen dass der Defekt schon vorhanden war. Meinungen über Meinungen. Überhall hört man was, jedoch weiß man nicht, was nun letztendlich so wirklich stimmt, deshalb wende ich mich an euch und ich hoffe Ihr wisst Rat Smilie

Gruß Chris
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
das richtige forum wäre das forum für verbraucherrecht...wird aber sichelrich dorthin verschoben.

aber, das ist eigentlich ganz einfach:

man kauft heute als privatmann von einem händler einen artikel.

dann hat man 6 monate garantie
und danach 1 1/2 jahre gewährleistung

während der garantiezeit hat man es recht einfach. wenn was nicht ok ist, zum händler und der muss für abhilfe schaffen. es sei denn, der händler kann beweisen, das der fehler (oder dessen ursache) bei übergabe noch nicht vorlag

während der gewährleistungszeit (also nach ablauf von 6 monaten ab kauf) muss man als käufer beweisen, dass ein fehler (oder dessen ursache) bereits bei übergabe vorlag. dies ist in der praxis aber oft sehr schwierig, um nicht zu sagen: meistens unmöglich.

kurz: 6 monate garantie, alles was danach kommt, kann man eigentlich vergessen...

von kulanzregelungen (edit: bzw. freiwilligen garantien ), bei denen ein händler komplett 2 jahre garantie bietet, oder von herstellergarantien, die auch bis zu 10 jahre gehen kann, mal abgesehen.
bei der herstellergarantie muss man sich dann aber auch direkt an den hersteller wenden, nicht an den händler.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.


Zuletzt bearbeitet von talla am 09.03.06, 15:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hotornot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die aufschlussreiche ANtwort.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MSMS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Kauf einer Sache als Privatmann, hat mann grundsätzlich 24 Monate Garantie.
In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, welcher nachweisen muß, dass der "Defekt" beim Kauf noch nicht vorhanden war.
Zwischen Garantie und Gewährleistung besteht absolut kein Unterschied!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

MSMS hat folgendes geschrieben::
Beim Kauf einer Sache als Privatmann, hat mann grundsätzlich 24 Monate Garantie.
Diese Aussage ist so schlicht falsch.

MSMS hat folgendes geschrieben::
Zwischen Garantie und Gewährleistung besteht absolut kein Unterschied!
Bevor Sie hier weiter im Brustton der Überzeugung unqualifizierten Mist verbreiten, machen Sie sich bitte erst schlau - gern auch hier Böse Böse Böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

das klingt wie ein typischer Internetauktionshaus [Name geändert]-käufer Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Helmut999
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ausrufezeichen Hallo! Sicherlich sind die zitierten Aussagen nicht richtig.
Aber, dass mann nur in den ersten 6 Monaten Garantie hat und danach Gewährleistung, ist auch nicht richtig.Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Die Gewährleistungszeit beträgt gesetzlich vorgeschriebene 2 Jahre bzw 24 Monate, wobei die Beweislast innerhalb der 1. sechs Monate beim Verkäufer liegt.
Die Garantie bildet einen Vertrag neben dem eigentlichen Kaufvertrag, aus dem grundsätzlich auch andere Rechte folgen, als die kaufrechtliche Mängelgewährleistung vorsieht (siehe § 443 BGB).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MSMS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ja meckern könnt ihr Forenmitglieder immer gut! Aber jetzt nehmt doch mal Stellung zum Beitrag von Helmut999!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

der helmut999 sagt im prinzip das gleiche, was ich oben bereits geschrieben hab. hab in dem post noch was eingeschoben, damits deutlicher wird...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MSMS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Tss..Schon klar..Was ist denn mit dem folgenden Satz? Hast du sicherlich auch so gemeint und nur vergessen zu schreiben oder?? Winken

Aber, dass mann nur in den ersten 6 Monaten Garantie hat und danach Gewährleistung, ist auch nicht richtig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

ich versuch es einfach auszudrücken, damit es auch der laie versteht.

zu sagen: "man hat 6 monate garantie und 24 monate gewährleistung"
würde unter umständen nur noch für mehr verwirrung sorgen. das ganze ist kompliziert genug.
wichtig ist letztendlich die unterscheidung von garantie und gewährleistung und wie lange diese jeweils gelten. und nach den 6 monaten garantie bleiben halt nur noch 18 monate (oder 1 1/2 jahre) gewährleistung übrig...

und in der praxis spielen die ersten 6 monate gewährleistung ja ohnehin kein besondere rolle.
so what..?

zu behaupten: "man hat grundsätzlich 24 monate garantie" und "Zwischen Garantie und Gewährleistung besteht absolut kein Unterschied" ist dagegen völlig falsch...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

um das Ganze vielleicht mal abzuschließen:

z.B. unter

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

findet sich eine sehr schöne Zusamenstellung der Gewährleistungs-/Garantiproblematik.

Googlen mit den Suchbegriffen "Gewährleistung Garantie" bringt eine fast unglaubliche Menge an Treffern (Suche eingeschränkt auf "Seiten aus Deutschland").
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
railman1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Troisdor

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
das klingt wie ein typischer Internetauktionshaus [Name geändert]-käufer Winken


Lachen Lachen Lachen Ich kaufe nur bei Internetauktionshaus [Name geändert] meine Auto, und da dort alles als Bastlerfz verkauft wird, ist die Gewährleistung per se ausgeschlossen und ich brauche mir keinen Kopf zu machen Lachen Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.