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Unfall bei Schulausflug: wer haftet?

 
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epsilon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 14:38    Titel: Unfall bei Schulausflug: wer haftet? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier im richtigen Bereich bin, hoffe dennoch dass sie mir helfen können.

Der Fall:
Ein Schüler (18J) war auf einer Schulveranstalltung im Skigebiet (Sport). Dabei ist er mit einem kleinen Mädchen (5J) zusammengestoßen. Eine Krankenhausbehandlung ist erforderlich.

Die Schulversicherung meint, sie sei nicht zuständig, da ja der Schüler nicht verletzt wurde. Leider besteht keine Familienhaftpflichtvers. für den Schüler.

Wer ist da zuständig für? Muss der Schüler bzw. seine Eltern für die Folgen haften? (Krankengeld, Verdienstausfall usw.)

Ist in solch einem Fall ein Rechtsanwalt hinzu zu ziehen?

Hilft dieses Urteil des BGH VI ZR 163/03?

Für die Hilfestellung wäre ich dankbar.

Gruß,
epsilon
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 15:09    Titel: Re: Unfall bei Schulausflug: wer haftet? Antworten mit Zitat

epsilon hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier im richtigen Bereich bin, hoffe dennoch dass sie mir helfen können.

Der Fall:
Ein Schüler (18J) war auf einer Schulveranstalltung im Skigebiet (Sport). Dabei ist er mit einem kleinen Mädchen (5J) zusammengestoßen. Eine Krankenhausbehandlung ist erforderlich.

Die Schulversicherung meint, sie sei nicht zuständig, da ja der Schüler nicht verletzt wurde. Leider besteht keine Familienhaftpflichtvers. für den Schüler.

Wer ist da zuständig für? Muss der Schüler bzw. seine Eltern für die Folgen haften? (Krankengeld, Verdienstausfall usw.)

Ist in solch einem Fall ein Rechtsanwalt hinzu zu ziehen?

Hilft dieses Urteil des BGH VI ZR 163/03?

Für die Hilfestellung wäre ich dankbar.

Gruß,
epsilon



Wenn es eine Schulveranstaltung war, würde ich behaupten, dass es wie ein Arbeitsunfall gehandhabt wird und die Versicherung der Schule nicht Zahlung verpflichtet ist, es glit hier das Kind "18" an sich abzusichern, nicht Schäden gegenüber Dritten (Kind "5"). Hierfür ist eine Haftpflichtversicherung zuständig. Mit den Augen rollen
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
was ist mit den aufsichtsführenden Lehrern?
Ist deren Haftpflicht der Schaden angezeigt worden und wie wurde darauf reagiert?

Und: wie hoch ist der Verdienstausfall des 5jährigen Kindes? Winken

Denke mal, daß es vorrangig um die Kosten des Krankenhauses etc. geht...
_________________
chatterhand
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und: wie hoch ist der Verdienstausfall des 5jährigen Kindes? Winken



Na da bin ich jetzt aber auch mal gespannt... Lachen Cool
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

offensichtlich handelt es sich um einen unfall.
sofern den 18jährigen ein verschulden am unfall trifft, und er daher haftbar zu machen ist, wäre dies ein fall für die private haftpflichtversicherung unter der der schüler wahrscheinlich bei den eltern noch mitversichert gilt...
die aufsichtspflicht spielt bei einem 18 jährigen keine rolle mehr. eher wäre die aufsichtspflicht der eltern der 5järhigen zu prüfen, ggf. liegt hier ein mitverschulden der eltern vor.

besteht keine haftpflichtversicherung wird aus eigener tasche gezahlt werden müssen...

die "schulversicherung" (bzg. die berufsgenossenschaft) wäre zuständig, wenn der 18jährige verunfallt und verletzt worden wäre und/oder dabei ein mitschüler verletzt worden wäre.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
offensichtlich handelt es sich um einen unfall.

Gut beobachtet.Winken
Zitat:

besteht keine haftpflichtversicherung wird aus eigener tasche gezahlt werden müssen...

Deswegen meine Frage nach der Aufsicht, da es sich offensichtlich um eine schulische Veranstaltung handelte und nicht um rein privates Skifahren.
_________________
chatterhand
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