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Mitarbeiter als Geschäftsführer bei einer Einzelfirma

 
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bigtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 20:10    Titel: Mitarbeiter als Geschäftsführer bei einer Einzelfirma Antworten mit Zitat

Hallo,

habe ein normales Gewerbe bzw eine Einzelfirma bei der jedoch ein Freund(Mitarbeiter) alle Entscheidungen (Aufträge, Bestellungen, EK, VK) trifft. Ich würde nun gerne wissen, ob ich dies irgendwie vertraglich festhalten kann, so das falls er mist baut er für die entstandenen Schäden haftet. Ist dies möglich ?!? Falls ja wie nennt sich diese Art von Vertrag? Wo muss er erstellt werden? Muss er notariell beglaubt/bekundet werden? Würde er überhaupt was bringen ?

Vielen Dank für Antworten im vorraus

MfG

bigtimer
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Diesen Vertrag nennt man einen Arbeitsvertrag. Er ist formlos gültig.

Sie sollten sich über die Rechtsfolgen erkundigen. Insbesondere über die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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bigtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

danke erstmal für die schnelle antwort, ist dieser arbeitsvertrag denn auch bei aushilfen gültig und kann man da mit rein schreiben das der arbeiter für alle schäden die entstehen haften?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

bigtimer hat folgendes geschrieben::
hallo,

danke erstmal für die schnelle antwort, ist dieser arbeitsvertrag denn auch bei aushilfen gültig

Allgemein gesprochen: Fürdas Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ist es völlig egal, ob die Tätigkeit nur "zur Aushilfe" erfolgt.
bigtimer hat folgendes geschrieben::

und kann man da mit rein schreiben das der arbeiter für alle schäden die entstehen haften?

Ja, man kann es reinschreiben.

Es ist allerdings rechtlich unwirksam.

Es gibt im Handel Musterarbeitsverträge. Wenn Sie mehr wollen/deren Inhalt Ihnen nicht gefällt, würde ich mir Gedanken über die Heranziehung eines RA machen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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bigtimer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die gute und schnellen antworten

ähm also er kauft prepaid pakete (handys mit prepaid/sim karte im paket) und verkauft diese getrennt (handy und prepaid karte einzeln) obwohl dies von den netzbetreibern her verboten ist bzw vertraglich festgelegt ist das dies nicht gemacht werden darf. Würde mir da ein vom RA festgelegter Arbeitsvertrag helfen ? Oder wäre ich trotzdem schuld?
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