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Geld zu unrecht???

 
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Rudka
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 13:58    Titel: Geld zu unrecht??? Antworten mit Zitat

Person A hat im Oktober auf sein Konto , 110 euro von einer unbekannten Person erhalten. am 03.03.06 meldet sich die Bank , und sagt dass dieses Geld nicht für Person A bestimmt war.

Was könnte Person A in dem Fall tun??? wenn er dieses Geld ausgegeben hat.

Verjährungsfrist?? Sehr glücklich

Könnte Person A dieses Geld nicht zurückzahlen?????
_________________
danke an alle
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 16:52    Titel: falsche Überweisung Antworten mit Zitat

Das Geld kann nur nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung wieder zurück verlangt werden. Hier kann man aber den Einwand der Entreicherung geltend machen, § 818 Abs. 3 BGB.

A muss behaupten, dass Geld für Essen und Getränke ausgegeben zu haben (dürfte nicht schwer fallen).
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wie immer in diesen Fällen:

Man hat sich natürlich nichts bei diesem unbekannten Zahlungseingang gedacht. Mit den Augen rollen
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 18:16    Titel: Re: falsche Überweisung Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::


A muss behaupten, dass Geld für Essen und Getränke ausgegeben zu haben (dürfte nicht schwer fallen).


Ihre Interpretation des § 818 Abs. 3 dürfte grob falsch sein.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 18:34    Titel: Re: falsche Überweisung Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Rembrandt hat folgendes geschrieben::


A muss behaupten, dass Geld für Essen und Getränke ausgegeben zu haben (dürfte nicht schwer fallen).


Ihre Interpretation des § 818 Abs. 3 dürfte grob falsch sein.


Das kommt hinzu.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was aber, wenn A, der sonst nie ausgeht, sich zur Freude das Tages ein Luxus-Essen für 110,00 € geleistet hätte?
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Was aber, wenn A, der sonst nie ausgeht, sich zur Freude das Tages ein Luxus-Essen für 110,00 € geleistet hätte?


Was wäre denn in diesem Szenario Anlaß der Feier gewesen?
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Rudka
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
jurico hat folgendes geschrieben::
Was aber, wenn A, der sonst nie ausgeht, sich zur Freude das Tages ein Luxus-Essen für 110,00 € geleistet hätte?


Was wäre denn in diesem Szenario Anlaß der Feier gewesen?


was nun , was soll ich tun Traurig

Eine Frau von der Bank rief mich an , und sagte du sollst diese 110,00 auf dein Konto einzahlen, und ich werde es abbuchen, ich sagte aber, belasten sie mein Konto mit 110,00 euro und wenn ich es tatsächlich zu unrecht bekommen habe,dann werde ich mein Konto ausgleichen, sie hat es verweigert Sehr glücklich

Di Bank will nicht zuerst für diesen Schaden aufkommen
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danke an alle
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Rudka hat folgendes geschrieben::
Eine Frau von der Bank rief mich an , und sagte du sollst diese 110,00 auf dein Konto einzahlen, und ich werde es abbuchen, ich sagte aber, belasten sie mein Konto mit 110,00 euro und wenn ich es tatsächlich zu unrecht bekommen habe,dann werde ich mein Konto ausgleichen, sie hat es verweigert Sehr glücklich
Di Bank will nicht zuerst für diesen Schaden aufkommen

Das sind ja lustige Konversationen zwischen Ihnen und Ihrer Bank.
Abhängig von der Bank könnte ich mir auch gut vorstellen, daß Sie das Konto nicht mehr lange haben ...
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Rudka
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Rudka hat folgendes geschrieben::
Eine Frau von der Bank rief mich an , und sagte du sollst diese 110,00 auf dein Konto einzahlen, und ich werde es abbuchen, ich sagte aber, belasten sie mein Konto mit 110,00 euro und wenn ich es tatsächlich zu unrecht bekommen habe,dann werde ich mein Konto ausgleichen, sie hat es verweigert Sehr glücklich
Di Bank will nicht zuerst für diesen Schaden aufkommen

Das sind ja lustige Konversationen zwischen Ihnen und Ihrer Bank.
Abhängig von der Bank könnte ich mir auch gut vorstellen, daß Sie das Konto nicht mehr lange haben ...


ich habe seit 3 Monaten dieses Konto in der Bank Mit den Augen rollen
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Rudka hat folgendes geschrieben::
Di Bank will nicht zuerst für diesen Schaden aufkommen


Welchen Schaden? Geld wurde verfügt, Geld wird wieder eingezahlt. Kunde hat nur den Nutzen eines zinslosen Kredites gehabt.

Rudka hat folgendes geschrieben::
was nun , was soll ich tun


Geld zurückzahlen. Subito.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 11:06    Titel: Entreicherung Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Ihre Interpretation des § 818 Abs. 3 dürfte grob falsch sein.

Was ist denn "grob" falsch? Eigentlich gibt es nur falsch oder richtig.

Folgendes lese ich in einem Kommentar zu § 818 Abs. 3:
Zitat:
cc) Luxusausgaben.
Hat das Erlangte für den Empfänger von vornherein „Luxuscharakter“ (Flugreise, s BGH 55, 128) oder verwendet er den Bereicherungsgegenstand in einer Weise, die er sich sonst nicht geleistet hätte (Verbesserung des eigenen Lebensstandards, „Luxusgeschenk“ an Dritte [s aber § 822]), entfällt die Bereicherung, wenn ihm kein verbleibender Vermögenswert zuwächst (s schon Rn 16; BGH MDR 59, 109; Hamm FamRZ 96, 1406).
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Was ist denn "grob" falsch? Eigentlich gibt es nur falsch oder richtig.

Folgendes lese ich in einem Kommentar zu § 818 Abs. 3:

Zitat:
cc) Luxusausgaben.
Hat das Erlangte für den Empfänger von vornherein „Luxuscharakter“ (Flugreise, s BGH 55, 128) oder verwendet er den Bereicherungsgegenstand in einer Weise, die er sich sonst nicht geleistet hätte (Verbesserung des eigenen Lebensstandards, „Luxusgeschenk“ an Dritte [s aber § 822]), entfällt die Bereicherung, wenn ihm kein verbleibender Vermögenswert zuwächst (s schon Rn 16; BGH MDR 59, 109; Hamm FamRZ 96, 1406).


Folgendes ist bei Ihnen also eine Luxusausgabe:

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
A muss behaupten, dass Geld für Essen und Getränke ausgegeben zu haben (dürfte nicht schwer fallen).
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