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Unterschied Syndikus - Justiziar

 
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Anna7
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2004
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 11:21    Titel: Unterschied Syndikus - Justiziar Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Unterscheidungsfrage.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Syndikus und einem Justiziar?

Gruß
Anna
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Syndikus ist zumeist angestellter Rechtsanwalt und hat somit das 2. Staatsexamen gemacht und ist somit "Volljurist". Der Justitiar (ich schreib ihn ohne Z) ist meist "nur" Diplom-Jurist, hat somit "nur" das 1. Staatsexamen bzw, einen Dipl.FH Abschluss zum Wirtschaftsjuristen etc., der Justitiar darf im Unternehmen so allerhand, aber er ist kein Volljurist und wird in der freien Wirtschaft nie Rechtsanwalt.

Mfg vom

showbee


p.s. letztendlich nur sprachliche Unterschiede die nicht bindend sind, es gibt bestimmt auch einige nicht Volljuristen, die sich Syndikus nennen. Das ist mehr eine Frage der Visitenkarte!
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

showbee hat folgendes geschrieben::
Hallo,

der Syndikus ist zumeist angestellter Rechtsanwalt und hat somit das 2. Staatsexamen gemacht und ist somit "Volljurist". Der Justitiar (ich schreib ihn ohne Z) ist meist "nur" Diplom-Jurist, hat somit "nur" das 1. Staatsexamen bzw, einen Dipl.FH Abschluss zum Wirtschaftsjuristen etc., der Justitiar darf im Unternehmen so allerhand, aber er ist kein Volljurist und wird in der freien Wirtschaft nie Rechtsanwalt.
Mfg vom
showbee
p.s. letztendlich nur sprachliche Unterschiede die nicht bindend sind, es gibt bestimmt auch einige nicht Volljuristen, die sich Syndikus nennen. Das ist mehr eine Frage der Visitenkarte!

Hallo!
Diese Unterscheidung halte ich nicht für ganz richtig.

Ich meine schon, dass es ein Definitionsmerkmal des Syndikus ist, die Anwaltszulassung zu haben. Ein Syndikusanwalt ist ein Rechtsanwalt, der zugleich auch angestellt ist. Er muss aber (zwingend) auch einen eigenen Kanzleisitz haben.

Ein Justiziar hingegen leitet die Rechtsabteilung eines Unternehmens. Anders als der Syndikus haben sie aber keine Anwaltszulassung und sind ausschließlich für das Unternehmen tätig. In der Regel werden Justiziare aber auch Volljuristen sein.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Beschreibungen bei Wikipedia finde ich ganz treffend:

http://de.wikipedia.org/wiki/Syndikus

und

http://de.wikipedia.org/wiki/Justitiar.

Gruß
Peter H.
_________________
Gruß
Peter H.
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