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Verfasst am: 06.03.06, 22:47 Titel: Referendariat und Kleidung
Mal ne doofe Frage, die allerdings nirgendwo so recht beantwortet wird: Gibt es einen Grund, sich anläßlich des Rechtsreferendariats den Kleiderschrank mit Anzügen vollzuhängen?
Klar, wenn ich die Anwaltsstage bei Clifford Chance mache... Aber ist es sonst in irgendeiner Station zwingend, einen Anzug zu haben (keine Angst, einen hab ich )? Oder bei der Vereidigung, falls es die noch gibt (wir sind ja keine Beamten mehr)?
Eine Antwort würde mir sehr helfen, wie man sich denken kann...
Verfasst am: 06.03.06, 23:44 Titel: Re: Referendariat und Kleidung
Dux hat folgendes geschrieben::
Gibt es einen Grund, sich anläßlich des Rechtsreferendariats den Kleiderschrank mit Anzügen vollzuhängen? ... Klar, wenn ich die Anwaltsstage bei ... mache...
Auch wenn Sie in einer kleineren Kanzlei tätig sein sollten (auch Nebenjob z. B.) kann ein Anzug sinnvoll sein. Am besten, Sie fragen einfach Ihren (ausbildenden) Anwalt. Ich habe auch gefragt, wie denn die Kleiderordnung sei. Ich wurde gemustert und bekam sinngemäß gesagt: "Das, was Sie jetzt anhaben, ist ok. Wenn ein wichtiger Termin ansteht, sag ichs vorher." Seitdem kleide ich mich so, daß man mir nicht vorher bescheidsagen muß.
Aber das hängt von der Kanzlei ab.
Dux hat folgendes geschrieben::
Aber ist es sonst in irgendeiner Station zwingend, einen Anzug zu haben (keine Angst, einen hab ich )?
Nein. Wenn Sie sich im Rahmen der Strafstation für die Staatsanwaltschaft entscheiden (vielleicht müssen Sie ja auch, ist in den einzelnen Bundesländern verschieden), braucht man als männlicher Zeitgenosse nur ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte (weiße Seidenkrawatten gibts günstig im Bastelgeschäft). Der Rest wird von der Robe verdeckt (die leiht man sich bei der StA aus). Ist aber womöglich von StA zu StA unterschiedlich. Bekommt man auch rechtzeitig gesagt, was Mode ist.
Dux hat folgendes geschrieben::
Oder bei der Vereidigung, falls es die noch gibt (wir sind ja keine Beamten mehr)?
Bei unserer Vereidigung sahen ca. 2/3 "schick" aus (Anzug bzw. Kostüm), einige alltagstauglich und 1 oder 2 so: /\. Und wer sagt, daß nur Beamte Anzüge tragen dürfen?
Ja, auch nicht ganz schlecht - für ne Promotion reicht's jedenfalls. Ich weiß ja nicht, woher Sie kommen, aber in NRW kann man jeden Monat das Examen ablegen. Die Unis haben aber irgendwie keinen Bock, jeden Monat eine Entlaßfeier durchzuführen, weiß auch nicht warum...
So muß ich eben noch warten, halts auch noch aus...
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 07.03.06, 23:58 Titel:
Imho ist für eine Promotion doch nicht wirklich das Ergebnis des 1. Staatsexamens entscheident sondern nur dass ein Seminarschein mit so und sovielen Punkten vorliegt und man muss halt einen Prof kennen der das ganze unterstützt...
Eine Regelung das mindestens so und soviele Punkte im Examen geholt werden müssen um promovieren zu können kenne ich nicht (lass mich aber gerne eines besseren belehren)
Eine Regelung das mindestens so und soviele Punkte im Examen geholt werden müssen um promovieren zu können kenne ich nicht (lass mich aber gerne eines besseren belehren)
Ist von Uni zu Uni verschieden (in Promotionsordnung o. ä. verschieden geregelt).
In Erlangen gilt: mindestens einmal vollbefriedigendes Examen oder einmal befriedigend und zusätzlich zwei Seminarscheine von der Erlanger Fakultät, jeweils mit "gut."
Zur Bekleidungsproblematik: Wärend der Arbeitsgemeinschaften haben wir uns alle gekleidet wie an der Uni. Ebenso haben wir es in der Zivilstation, bei der Staatsanwaltschaft (außer am Sitzungstag - weiße Krawatte konnten wir auch ausleihen) und beim Landratsamt gehalten.
Beim Anwalt hatte ich immer einen Anzug. Ich war auch jede Woche mindestens zwei Arbeitstage dort anwesend und bei vielen Mandantengesprächen dabei. Dabei wollte ich mich ja auch als vollwertiger Gesprächspartner einbringen und das fällt leichter, wenn man nicht schon äußerlich als Beobachter, der was lernen soll, erkennbar ist. Wer nur einmal in der Woche für eine Viertelstunde reinschaut, um mal eben die Alibiakte mitzunehmen, der kann sich wahrscheinlich kleiden wie er will.
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