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Berufsunfähigkeit...WICHTIG

 
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 28.02.06, 23:49    Titel: Berufsunfähigkeit...WICHTIG Antworten mit Zitat

hallo,


wie verhält sich die BU-versicherung wenn ein versicherter eine psychotherapie wegen depressionen abbricht??

verliert der versicherte die monatl. rente der versicerung weil er nicht alles getan hat??

danke....cobalt
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raddy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Moin cobalt!

Das hängt ganz davon ab, wie der jeweilige Versicherer die sog. Arztanordnungsklausel auslegt.
Bei den meisten aktuellen Tarifen ist es so geregelt, dass zwar z.B. medizinische Heil- und Hilfsmittel genuzt werden müssen (Sehhilfen, orthopädische Hilfsmittel usw.), jedoch keine "einschneidenden Maßnahmen" unternommen werden müssen (z.B. Operation oder Strahlentherapien).
Bei der Psychotherapie gehe ich davon aus, dass es sich dabei um eine dieser "einschneidenden Maßnahmen" handelt und somit eine Renteneinstellung bei einer Versicherung mit aktuellen Tarifen nicht möglich ist.

Um eine genaue Aussage zu treffen wäre es notwendig zu wissen, seit wann der Vertrag besteht, bzw. bei welcher Gesellschaft. Allerdings dürfen hier ja keine Namen genannt werden...

Viele Grüße!

raddy
_________________
Die kochen alle nur mit Wasser - aber bei mir ist die Platte heißer!
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cobalt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 10:11    Titel: danke Antworten mit Zitat

hallo,


danke schon mal fuer die antwort.

angenommen der vertrag besteht seit 1992. und der vater des versicherten war mal bei der Post.

servus cobalt
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
grundsätzlich gilt, was in den Bedingungen vereinbart ist.
Wenn der Versicherte auf Grund der Depressionen berufsunfähig im Sinne der Bedingungen ist, müßte auch die Rente vereinbarungsgemäß gezahlt werden.

Hat der Versicherer den Leistungsanspruch denn anerkannt? Ist die Therapie mit einem anderen Krankheitsbild begonnen worden bzw. was ist die Ursache für die BU? Mir ist das im Moment nicht so ganz klar...
_________________
chatterhand
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 13:50    Titel: Antwort Antworten mit Zitat

der versciherungsnehmer befindest sich in therapie wegen depressionen. die therapie bring nichts, und der Versicherungsnehmer möchte abbrechen.

in den vers-bedinungen steht:

$4
Welche mitwirkungspflichten sind zu beachten wenn leistungen wegen BU verlangt werden.

Abs 4
Anordnungen, die der untersuchende oder behandelnde arzt nach gewissenhaftem ermessen trifft, um die heilung zu fördern, oder die BU zu mindern, sind zu befolgen. die anordnungen müssen sich jedoch im rahmen des zumutbaren halten.

ich hoffe jetzt kann mir mehr geholfen werden. danke
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cobalt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 15:30    Titel: `! Antworten mit Zitat

`!
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