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Eis vom LKW - Unfall

 
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diekuh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 13:01    Titel: Eis vom LKW - Unfall Antworten mit Zitat

hallo

ich bin am sonntag abend hinter einem LKW hergefahren mit ausreichendem sicherheitsabstand. plötzlich löste sich vom LKW boden ein haufen schnee wegen dem meine sicht sehr beeinträchtigt war. auf einmal sah ich vor mir auf der straße einen sehr großen eisklotz der sich ebenfalls vom lkw gelöst hat. ich konnte nicht mehr ausweichen und hab den eisblock voll erwischt. kaputt ist nun die front + alle unteren teile im motorraum wie kühler, klimaanlage, schlossträger etc. der lkw ist weitergefahren er hat davon nichts mitbekommen. ich hab die polzei gerufen und sie konnten anhand des nummernschildes die spedition des lkws ausfindig machen. der kostenvoranschlag für die reparatur meines autos liegt bei 4000 €. es ist ein audi s3 bj. 2001.

der polizist meinte das er denkt das die versicherung des lkws nicht bezahlen wird, da er nicht verpflichtet sei den schnee/eis vom lkw boden zu entfernen sondern nur vom dach. jedoch kann ich mir das nicht vorstellen, was wäre den wenn der eisblock z.b nen fussgänger trifft etc. dann wäre doch auch auf jeden fall der lkw dran. wir sind dem lkw davor schon mehrere kilometer hinterher gefahren und die straßen waren komplett schneefrei d.h das eis hat sich auch nicht gerade während der fahrt angesammelt und es war sicher schon vor fahrtbeginn des lkws dran.

der lkw ist bei der allianz versichert wenn das einem was hilft. der schaden wurde bereits gemeldet und ich warte auf die antwort der versicherung. weiss einer ob die vers. bezahlen muss oder wie hier die rechtslage ist ? falls die vers. nicht bezahl habe ich eine kfz-rechtschutzversicherung. besteht dann auf diesem weg eine chance ?!
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

So wie der Polizist es gesagt hat, wird es wohl sein. Der LKW-Fahrer ist nicht dazu verpflichtet unter dem LKW Eis oder Schnee zu entfernen.

Sie können zwar Ihre Rechtsschutz einschalten, Einfluss auf Ihre Chancen wird dies aber wohl nicht haben.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

das er nicht verpflichtet ist, würde für mich aber nicht bedeuten, das die kfz-haftpflicht nicht für den schaden aufkommt. aber das ist nur meine meinung...ohne rechtliche grundlage Winken

"versuch macht kluch"
_________________
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
ist ein Terrain, wo ich mich auf 'dünnem Eis' bewege und auch auf die Gefahr, daß ich Schelte erhalte:

solange es keine Ladung (oder Teile davon) war, die den Schaden verursacht hat, sehe ich auch schlechte Chancen.

Stichwort: unabwendliches Ereignis. Wie beim Stein der vom vorausfahrenden Fahrzeug hochgeschleudert wird.
Zuständig: die eigene Kasko
_________________
chatterhand
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diekuh
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

aber was wäre den z.b wenn der eisblock einen fussgänger getroffen hätte ?
da würde doch auf den lkw fahrer sicher was zukommen.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
So wie der Polizist es gesagt hat, wird es wohl sein. Der LKW-Fahrer ist nicht dazu verpflichtet unter dem LKW Eis oder Schnee zu entfernen.

Sie können zwar Ihre Rechtsschutz einschalten, Einfluss auf Ihre Chancen wird dies aber wohl nicht haben.


Hierzu wäre mal fest zu halten, dass Polizisten definiv nicht immer richtig liegen!
Sie haben ja schließlich im Normalfall auch keine Versicherungsausbildung genossen.


@ chatterhand


Zitat:
Stichwort: unabwendliches Ereignis. Wie beim Stein der vom vorausfahrenden Fahrzeug hochgeschleudert wird. Zuständig: die eigene Kasko


Unabwendbare Ereignisse sind wie der Name schon sagt unabwendbare Ereignisse.
Gut, für einen Steinschlag kann dies wohl zutreffend sein, da man die Strecke ja vorher nicht ablaufen kann und auf Steine untersuchen kann.
ABER: Man kann sehr wohl verlangen, dass das Fahrzeug in einen Verkehrsicheren Zustand gebracht wird. Dies ist ein zumutbarer und vor allem rechtlich gesehen ein Aufwand, der quasi Pflicht ist!
Da also der Schaden durch den LKW-Fahrer hätte verhindert werden können, kann man diesen für seine Verletzung der Verkehrsicherheit auch haftbar machen.
-> KFZ-Haftpflicht!

Meine Scheinwerfer muss ich ja auch hin und wieder Säubern, wenn Sie im Winter
vom vorrausfahrenden Verkehr total vermatsch/verdreckt werden und ich sonst Gefahr laufen würde, vom Verkehr übersehen zu werden...
(Bsp. Autobahnfahrt in der Dämmerung)
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Haftung für 'Eisfall' vom Dach des LKW ist allgemein anerkannt. Mit welcher Bergündung sollte dann die Haftung entfallen, wenn das Eis sozusagen 'von weiter unten' kommt?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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railman1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Troisdor

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nun kann man vielleicht auch von einem unabwendbaren Schaden sprechen, da man kaum nachweisen kann, das sich das Eis und die Schneebatzen unter dem Lkw nicht während der Fahrt gebildet hat.
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