| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
StarFox noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 10.03.06, 21:27 Titel: Praktikum absolviert und danach Schlüssel verloren |
|
|
Hallo an alle im Forum.
Folgender Sachverhalt macht mir im Moment zu schaffen:
Person A absolviert ein Praktikum in der Kanzlei des X. Im Laufe des Praktikums bekommt A einen Schlüssel der Kanzlei von X ausgehändigt. Nach Beendigung des Praktikums, jedoch vor Rückgabe des Schlüssels, kommt dem A der Schlüssel der Kanzlei, der sich noch immer in seinem Besitz befindet, abhanden.
X seinerseits hat seine Kanzlei in einem Mehrparteienhaus angemietet und ist laut Vermieter nicht befugt, Nachschlüssel machen zu lassen. Weiterhin schließt der "verlustige" Schlüssel sowohl am Eingang der Kanzlei, als auch im Hauseingang und im Keller. Außerdem ist X verpflichtet, alle ihm ausgehändigten Schlüssel spätestens mit Ende des Mietverhältnisses zurück zu geben. Dies ist dem X jetzt aber nicht mehr möglich, da der dem A ausgehändigte Schlüssel nicht mehr auffindbar ist. Konsequenz ist die Notwendigkeit des Austauschens der Schlösser. Dabei entstehen Kosten, für die der A in Anspruch genommen werden soll. A hat jedoch eine Haftpflichtversicherung.
Fragen:
1.) Greift eine Haftpflicht in diesem Fall und würde für den Schaden aufkommen? Immerhin war A durch das Abhandenkommen des Schlüssels kausal für den entstandenen Schaden eines Anderen (in diesem Falle X).
2.) Macht es einen Unterschied, ob dem A der Schlüssel gestohlen wurde oder ob A den Schlüssel verloren hat? Würde eine Haftpflicht auch im Falle des Verlierens für den Schaden aufkommen?
Cheers
T. |
|
| Nach oben |
|
 |
Blanker Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 54
|
Verfasst am: 11.03.06, 12:53 Titel: |
|
|
| Es kommt darauf an inwiefern der Schlüsselverlust über die bestehende PHV von A mitversichert ist. Der Einschluß Schlüsselverlust, kam erst in den letzten Jahren auf und wurde meist in die Optimal bzw. Topprodukte eingeschlossen. Wenn eine reine Standartdeckung vereinbart ist, wird mit keiner Regulierung der PHV zu rechnen sein. |
|
| Nach oben |
|
 |
Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
|
Verfasst am: 13.03.06, 13:36 Titel: |
|
|
Sollte Schlüsselverlust mit eingeschlossen sein, wird dies vermutlich beschränkt sein auf fremde, private Schlüssel. Schlüsselverlust von beruflich genutzten Schlüsseln ist in der Regel nicht mitversichert. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
|
| Nach oben |
|
 |
ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
|
Verfasst am: 13.03.06, 16:00 Titel: |
|
|
| Eifeler hat folgendes geschrieben:: | | Sollte Schlüsselverlust mit eingeschlossen sein, wird dies vermutlich beschränkt sein auf fremde, private Schlüssel. Schlüsselverlust von beruflich genutzten Schlüsseln ist in der Regel nicht mitversichert. |
Oh da kennst du aber "unsere" Produkte nicht  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
|
| Nach oben |
|
 |
Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
|
Verfasst am: 13.03.06, 17:49 Titel: |
|
|
| ihuehn hat folgendes geschrieben:: | Oh da kennst du aber "unsere" Produkte nicht  |
Schön für dich. Ich habe geschrieben das in der Regel beruflich genutzte Schlüssel nicht mitversichert sind. Von Grundsätzlich war keine Rede. Woher soll ich "eure" Produkte kennen? Meines Wissens nach hast du dich noch nicht geoutet ( außer das du immer ein Handtäschchen dabei hast ).  _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 13.03.06, 17:59 Titel: |
|
|
| Eifeler hat folgendes geschrieben:: |
Ich habe geschrieben das in der Regel beruflich genutzte Schlüssel nicht mitversichert sind. Von Grundsätzlich war keine Rede. |
<Klugscheißermodus an: "in der Regel" und "grundsätzlich" bedeutet im allgemeinen dasselbe, nämlich: es ist meistens so, aber es kann Ausnahmen geben. Wenn man "immer" meint, sollte man auch "immer" sagen. Klugscheißermodus aus>
(nur mal so nebenbei)  _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
|
Verfasst am: 13.03.06, 18:58 Titel: |
|
|
@Eifeler: Ich bin über die Landesgrenzen hinaus bekannt für meinen Handtaschentick
@Mogli: Du kleiner Klugscheißer du  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
|
| Nach oben |
|
 |
Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
|
Verfasst am: 14.03.06, 14:56 Titel: |
|
|
| ihuehn hat folgendes geschrieben:: | @Eifeler: Ich bin über die Landesgrenzen hinaus bekannt für meinen Handtaschentick  |
Kann auch sehr interessant sein....  _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
|
| Nach oben |
|
 |
ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
|
Verfasst am: 14.03.06, 16:57 Titel: |
|
|
| Eifeler hat folgendes geschrieben:: | | ihuehn hat folgendes geschrieben:: | @Eifeler: Ich bin über die Landesgrenzen hinaus bekannt für meinen Handtaschentick  |
Kann auch sehr interessant sein....  |
??? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
|
| Nach oben |
|
 |
denotto Gast
|
Verfasst am: 14.03.06, 17:12 Titel: |
|
|
aus dem angebot eines grossen deutschen versicherers.
| Zitat: |
Verlust von Privat- und Dienstschlüsseln
Auch den Verlust von Dienstschlüsseln sichern wir bis zu 10.000 EUR ab. Zusätzlich stehen bis zu 10.000 EUR für den Verlust privater Schlüssel zur Verfügung.
|
viele versicherer bieten ähnliches an gegen beitragzuschlag oder im topprodukt.
aber in der praxis zeigen sich viele kunden beratungsresistent. geiz ist ja bekanntlich geil. |
|
| Nach oben |
|
 |
chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
|
Verfasst am: 14.03.06, 23:00 Titel: |
|
|
Hi denotto,
beratungsresistent - das ist geiler als Geiz
zurück zur eigentlichen Frage:
1. Ja, wenn lt. Bedingungen Abhandenkommen von Dienstschlüsseln versichert ist.
2. Bei einfachem Diebstahl: wohl Nein. Bei Verlieren: siehe: 1. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
|
| Nach oben |
|
 |
|