Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 14.03.06, 10:44 Titel: Abschlußbericht + Abschlußrechnung bei Anwaltwechsel???
Was muss formel und sachlich in Abschlußbericht + Abschlußrechnung des RA/Kanzlei angeführt sein, wenn ich den RA wechsel, weil u.a. dieser Kanzlei und Standort gewechselt hat?
Gibt es dazu bindende Richtlinien/Vorschriften auf die ich mich berufen kann bzw. an die sich der RA halten muß??
Jaein.... für die Rechnung gelten gewisse Standards, die bei gewerblichen Mandaten zwingend sind und daher auch bei Privatleuten angewendet werden:
Rechnungsersteller, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitraum, angewendete RVG-Vorschrift, Gegenstandswert, angewendete RVG-VV-Nr mit Bezeichnung, Höhe der Gebühr, geleistete Vorschusszahlungen, Steuernr., Unterschrift
Allerdings kann sich nur ein gewerblicher Mandat auf Fehler in diesem System berufen.
Abschlussberichte sind meines Erachtens nicht nötig. Nach Bezahlung der Gebühren wird die Handakte übergeben und der neue Anwalt kann daraus alle Infos ziehen. Das soll er ruhig persönlich tun, schliesslich nimmt er noch mal die gleichen Gebühren wie der erste Anwalt....
Rechnungsersteller, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitraum, angewendete RVG-Vorschrift, Gegenstandswert, angewendete RVG-VV-Nr mit Bezeichnung, Höhe der Gebühr, geleistete Vorschusszahlungen, Steuernr., Unterschrift
Allerdings kann sich nur ein gewerblicher Mandat auf Fehler in diesem System berufen.
@ Milo:
Woraus entnehmen Sie diese Einschränkung? _________________ Karma statt Punkte!
Ich denke, es im Buch "RVG für Anfänger" gelesen zu haben. Da ich aber gerade mit Grippe zu Hause weile und das Buch im Büro ist, lasse ich mich natürlich gerne korrigieren.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer und Leistungszeitraum nur erforderlich sind, damit der Gegenpart die VSt ziehen kann und das Fehlen selbiger Angaben gegenüber Privatpersonen unschädlich ist.
Ah, da hatte ich Sie falsch verstanden. Ich hatte den Einwand hinsichtlich des gewerblich tätigen Mandanten auf sämtliche aufgeführten Punkte (angewandte Vorschrift, Gegenstandswert, VV-Nr. etc.) bezogen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.