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es kommt immer wieder vor, dass nicht eingeschriebene Personen in Vorlesungen sitzen. Z. B. weil Studenten ihre Freunde mal mitbringen oder sich jemand einen Eindruck von dem Studium machen will ...
Da das m. W. unzulässig ist und mal als Gasthörer eingentlich Gebühren bezahlen müsste, wüsste ich gerne, was im schlimmsten Fall passieren könnte, wenn die Hochschulleitung davon erfährt.
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.03.06, 14:12 Titel:
Andererseits sitzen in den meisten VL, zumindest bei den Geisteswissenschaften, eh kaum Studenten! Sollte also kein Problem sein... _________________ Non Soli Cedit
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 19.03.06, 14:52 Titel:
Vorlesungen besuchen ist doch eh meist völlig unnötig. Ist höchstens mal zur Unterhaltung ganz nett aber in den meisten Fällen wird doch eh nur noch von den Folien abgelesen. Die kann man sich auch runterladen und zu Haus in einer viertel bis halben Stunde schnell selber angucken...
Gerade im Bereich Jura könnte man doch eigentlich gleich mit dem Repitior anfangen. Dann wären unsere Juristen alle in 2 Jahren fertig _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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