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Mal ein hypothetischer Fall. Ein Student X schreibt eine Diplomprüfung und erhält das Ergebnis nicht bestanden.
Student X ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden(inhaltlich) und der Meinung, dass eine als nicht-bestanden gewertete Diplomprüfung bestimmte Kriterien erfüllen muss.
Zum Termin der Klausureinsicht geht dieser Student und sieht dort:
- Klausurbewertung undurchsichtig: Es sind nur an ein paar Absätzen mit BLEISTIFT Schlangenlinien gemalt. Seitenende mal eine Punktzahl, sonst keine Erläuterungen. Mündlich wird dem Student X nur gesagt, Leistung reicht halt nicht.
- Sonstiges Protokoll dieser Bewertung gibt es nicht, zuständiger Prof. Y hat nur für sich ein Schmierzettel mit Stichworten für die Bewertung (allgemein).
- Student X fragt nach, ob es Zweitkorrektor gibt, wegen nicht bestanden. Nein, nur Prof. Y hat korrigiert.
Welche theoretischen Möglichkeiten hat Student X ?
Blick in die Prüfungsordnung, welche Rechtsbehelfe danach ggf. möglich sind. Falls sich dort nichts ergibt:
Zeitnah Nachkorrekturantrag mit substantiierter Begründung stellen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Also ich vermute, für Nachkorrekturantrag "darf" man vorher eine Klausur zum Termin der Einsichtnahme gesehen haben.
Aber um meine Frage nochmal aufzugreifen, welche Möglichkeiten hat man eine Diplomprüfung allgemein zu beanstanden ? Welche "Tatbestände" müssen gegeben sein, damit man eine Prüfung anfechten kann ?
Wie sind die Erfahrungswerte zu Chancen vor Gericht ?
Wie findet man dafür einen spezialisierten Anwalt ?
Anmerkung: Anname: In der Prüfungsordnung steht, dass eine mit nicht bestanden gewertete Prüfung von einem zweiten Prüfer zu benoten ist. Dies soll in diesem Fall nicht geschehen sein !!!!
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