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Rechtsanwaltskosten ????????????

 
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Rudka
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 17:19    Titel: Rechtsanwaltskosten ???????????? Antworten mit Zitat

Person A hat einen bestimmten Vertrag mit dem RA hinsichtlich der Kosten vereinbart, meine Frage ist: was übernimmt der RA für diesen im Vertag stehenden Betrag. und was übernimmt der RA nicht, welche Kosten könnten auf mich zukommen?

Frage sind die gerichtlichen Kostenfür 500 e. auch gemeint oder nicht?????? wenn der RA vor Gericht geht????

Vertrag zw Person A und dem RA

wird in Abweichung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) folgende Honorarvereinbarung abgeschlossen:

1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Honorar für die anwaltlichen Tätigkeiten wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch den Verkauf von „...........-Produkten“ im Auktionshaus E-bay nach einem Pauschalbetrag in Höhe von EUR 500,- zuzüglich der derzeitigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 16 % berechnet wird. Dieser Betrag kann in monatlichen Raten à € 100,- gezahlt werden. Der Betrag ist jeweils zum 15. eines Monats fällig.

2. Mit dem Pauschalbetrag werden Auslagen sowie sämtliche außergerichtliche Tätigkeiten abgegolten, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Hierzu zählen insbesondere Akten- und Literaturstudium, mündliche und fernmündliche Besprechungen mit dem Auftraggeber und Dritten, Ausfertigung von Erklärungen und sonstigen Schriftstücken etc.

3. Der Auftraggeber zahlt das unter Ziffer 1 vereinbarte Honorar zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen auf das u.g. Konto.


4. Sollte eine der vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Regelung des RVG ersetzt.


danke
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danke an alle
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dr.seltsam
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Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fragen sollten Sie lieber dem Rechtsanwalt stellen, der die Vereinbarung mit Ihnen abschließen will. Davon mal abgesehen, lese ich in der Vereinbarung etwas von der Abgeltung aller Auslagen und aller außergerichtlicher Tätigkeiten. Gerichtliche Tätigkeiten sind demnach nicht von der Vereinbarung umfasst.

Und wenn Sie dann hoffentlich über die Vereinbarung mit Ihrem Rechtsanwalt sprechen, weisen Sie doch darauf hin, dass es besser Vergütungsvereinbarung und nicht Honorarvereinbarung lauten müsste.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 11:45    Titel: Re: Rechtsanwaltskosten ???????????? Antworten mit Zitat

Rudka hat folgendes geschrieben::
Frage sind die gerichtlichen Kostenfür 500 e. auch gemeint oder nicht?????? wenn der RA vor Gericht geht????

"Du kannst diesen Benutzer noch nicht bewerten, da zwischen der letzten Bewertung 10 weitere folgen müssen."
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 11:50    Titel: Re: Rechtsanwaltskosten ???????????? Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Rudka hat folgendes geschrieben::
Frage sind die gerichtlichen Kostenfür 500 e. auch gemeint oder nicht?????? wenn der RA vor Gericht geht????

"Du kannst diesen Benutzer noch nicht bewerten, da zwischen der letzten Bewertung 10 weitere folgen müssen."


Hey, den bekomme ich auch. Zufall oder Verschwörung der Forenmafia? Auf den Arm nehmen
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Rudka
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Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 20:00    Titel: Re: Rechtsanwaltskosten ???????????? Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Rudka hat folgendes geschrieben::
Frage sind die gerichtlichen Kostenfür 500 e. auch gemeint oder nicht?????? wenn der RA vor Gericht geht????

"Du kannst diesen Benutzer noch nicht bewerten, da zwischen der letzten Bewertung 10 weitere folgen müssen."


Hey, den bekomme ich auch. Zufall oder Verschwörung der Forenmafia? Auf den Arm nehmen



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