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Hallo!
Eine stationäre Operation (Implantat-Entfernung) ist notwendig geworden. Dazu stellte ich mich bei dem Arzt meiner Wahl, der die Operation durchführen soll, vor.
Die private Krankenkasse weigert sich, die Kosten für den Arztbesuch im stationären Tarif zu übernehmen, sondern schiebt die Kosten in den ambulanten Anteil, die der Versicherte durch den Selbstbehalt selbst tragen muß.
Gehört die Patientenaufklärung mit zumindest einer einzigen Begutachtung der Wunde vor der OP nicht zum stationären Aufenthalt, auch wenn der operierende Arzt in seiner exteren Praxis aufgesucht wird?
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