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Verfasst am: 17.03.06, 15:22 Titel: Einruch in PKW - wer zahlt was?
Hallo,
in einen gemieteten Lieferwagen wird eingebrochen:
- Das Schloss der Beifahrerseite ist beschädigt
- Gegenstände im Wert von ca. 500 Euro werden entwendet
Nun meine Fragen:
- Fällt das unter den Vollkasko- oder Teilksakoschutz?
- Wer zahlt die entwendeten Gegenstände? Die KFZ-Versicherung will dies nicht übernehmen.
Anmerkung: Fahrzeug war selbstverständlich abgeschlossen und alle Gegenstände, welche geklaut wurden, lagen nicht offen im Fahrzeug. Ein Rucksack, welcher unter eine Jacke lag wurde ausgeleert und ein weiterer Rucksack unter der Sitzbanl komplett entwendet.
Verfasst am: 17.03.06, 15:26 Titel: Re: Einruch in PKW - wer zahlt was?
PhilippMUC hat folgendes geschrieben::
Hallo,
in einen gemieteten Lieferwagen wird eingebrochen:
- Das Schloss der Beifahrerseite ist beschädigt
- Gegenstände im Wert von ca. 500 Euro werden entwendet
Nun meine Fragen:
- Fällt das unter den Vollkasko- oder Teilksakoschutz?
- Wer zahlt die entwendeten Gegenstände? Die KFZ-Versicherung will dies nicht übernehmen.
Anmerkung: Fahrzeug war selbstverständlich abgeschlossen und alle Gegenstände, welche geklaut wurden, lagen nicht offen im Fahrzeug. Ein Rucksack, welcher unter eine Jacke lag wurde ausgeleert und ein weiterer Rucksack unter der Sitzbanl komplett entwendet.
Ich würde sagen Vollkasko, da TK m.E. nur gegen den Diebstahl des Fahrzeuges absichert.
Jedoch weiß ich nicht ob in der VK ohne Zusatzklausel die entwendeten Dinge aus dem Lieferwagen ersetzt werden...
Der Rucksack samt Inhalt könnte ggfs. (je nach Bedingungen) in der Hausratversicherung des Bestohlenen mitversichert sein (Einbruchdiebstahl).
KÖNNTE mitversichert sein, ist richtig. Ist in der Praxis aber eher selten. In den üblichen Hausrat-Versicherungsbedingungen ist die Position "Diebstahl aus verschlossenen KFZ" meist nur in den Exklusiv-, Top- oder Premium-Produkten (oder wie sie auch immer heißen mögen) mitversichert, und die kosten kräftig Beitragszuschlag. Werden nicht allzuoft abgeschlossen. Und selbst dann gibt es gelegentlich Ausschlussklauseln, z.B. was den Zeitpunkt des Diebstahls betrifft.
Aber es ist natürlich grundsätzlich richtig - unter gewissen Voraussetzungen ist sowas mitversichert.
Zum Schaden am Fahrzeug selber: die Teilkkasko würde das übernehmen, wenn es sich um den Diebstahl des Fahrzeuges oder von mitversicherten Teilen (z.B. Autoradio) handeln würde - oder wenn eine solche Tat versucht wurde. Wenn man also nachweisen könnte, der Täter habe nicht nur die Sachen aus dem Auto stehlen wollen, sondern das komplette Auto, und ist nur daran gehindert worden, dann wäre die Teilkasko für die Beschädigung am Auto einstandspflichtig. Ein solcher Beweis dürfte allerdings nur schwer gelingen. Ansonsten: ggf. Vollkasko, wenn eine besteht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 17.03.06, 23:52 Titel:
Habe vor einigen Tagen selbst folgenden Schaden gehabt:
Am Fz wurde die Beifahrerscheibe eingeschlagen und mein Geldbeutel, der in der Ablage der Fahrertür abgelegt war, geklaut. Es wurde nur der Geldbeutel geklaut sosnst nichts.
Scheibe wurde von der Teilkasko bezahlt. Geldbeutel und die Kosten der Dokumentenbeschaffung wurde von meiner Hausratsversicherung (Einbruch-Diebstahl) bis zu einem Schaden von 300 € übernommen. Das Bargeld sowie das Sperren und die Austellung einer neuen EC-Karte trägt die Versicherung nicht (20,30€).
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