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Hallo, ich bin seit anfang 2001 der Betreuer vom Amtsgericht für meinen Onkel.
Ich hab sämtliche Angelegeheiten vom Gericht nebst Vermögen und aufenthaltbestimmungsort.
Er ist außerdem lt. Gutachten geschäftsunfähig.
Jetzt mein Problem : Ich habe für ihn einen Mobilfunkvertrag auf seinen Namen abgeschlossen, das Problem sofern es eines ist, ich habe mit seinem Namen unterschrieben.
Sorry ich dachte es sei erlaubt weil ich eh die Betreuung habe.
Man hat mich niemals richtig vom Gericht aufgeklärt.
Folgender Fall ist jetzt eingetreten : Mein betreuter ist im Pflegheim gekommen, er kriegt nur noch 89 Euro im Monat als Taschengeld.
Den Mobilfuknvertrag kann er natürlich nicht mehr weiterzahlen ( bis jetzt wurden aber immer alle rechnungen bezahlt )
Habe den Mobilfunkanbieter darüber informiert, alle Unterlagen vom Soialamt mitgeschickt mit der bitte den Vertrag zu stonieren.
Er ist leider nicht drauf eingegangen und besteht auf weiterzahlung des Vertrages ansonsten würden halt die üblichen Sachen eingeleitet werden wie Mahnverfahren und Inkasso.
Mir ist klar das selbst ein Gerichtsvollzieher nichts holen kann, ebenso ein Inkassobüro.
Jetzt aber das Problem mit der Unterschrift, keiner weiß das ich es unterschrieben habe, aber soll ich es drauf ankommen lassen oder war es doch erlaubt ???
Sorry, eine solche Rechtsberatung im Einzelfall darf hier nicht erfolgen.
Nur eine Frage: Wieso haben Sie denn überhaupt den Mobilfunkvertrag abgeschlossen? Wozu brauchte Ihr nicht geschäftsfähiger Onkel, der kurz vor dem Umzug in ein Pflegeheim stand, einen Handyvertrag?
Oder brauchte vielleicht vielmehr sein Neffe dringend ein Handy, hatte aber selbst kein Geld...? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 20.03.06, 16:29 Titel:
Das Unterschriftenthema hatten wir hier schon einmal: www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=54941&highlight=vollmacht _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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