Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - KFZversicherung einfach so kündigen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

KFZversicherung einfach so kündigen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Ronni83
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 23:40    Titel: KFZversicherung einfach so kündigen? Antworten mit Zitat

a besitzt derzeit eine kfz-teilkaskoverischerung und kann diese einfach nicht mehr zahlen.
nun möchte a) diese teilkasko am besten sofort kündigen und nur noch die pflichtversicherung (haftpflicht?) unterhalten.

ist dies möglichst kurzfristig möglich?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Teilkasko kann jederzeit gekündigt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronni83
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle antwort. muss dabei irgend etwas beachtet werden, damit die haftpflicht weiterläuft? *blödfrag*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 18.03.06, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

am besten zur nächsten beitragsfälligkeit kündigen bzw. den ausschluss der tk beantragen.
Nach oben
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Die Teilkasko kann jederzeit gekündigt werden.


Das ist eine gewagte Behauptung. Kann das durch entsprechende Vorschriften in den AKB belegt werden?

In den branchenüblichen AKB steht nämlich drin (vgl. § 4a AKB), dass der Vertrag nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. (der Sonderfall, dass der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, hat wenig praktische Beduetung). Und das gilt sowohl für den kompletten Vertrag als auch für einzelne Versicherungsarten (hier die Teilkasko).

Also ein Rechtsanspruch auf Beendigung der Teilkasko vor Ablauf des Versicherugnsjahres (meist der 01.01.) besteht nicht. Gleichwohl kann man´s versuchen und auf die Kulanz des Versicherers hoffen
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke die Wahrheit liegt in der Mitte. Winken

Die TK oder auch VK muss nach Abschluß 1 Jahr bestand haben, kann aber danach zu jedem Zeitpunkt aus dem Vertrag genommen werden. Man will damit verhindern, dass der VN negative Riskoselektion betreibt, z. B. kurzfristige Risiken wie Urlaubsfahrt in Südländer. So war bisher die allgemeine Auslegung.

Neuerdings soll jedoch der größte deutsche KFZ Versicherer Kündigungen der TK oder VK nur noch zur Hauptfälligkeit aktzeptieren. Diese Info habe ich von einem guten Kumpel der dort arbeitet und sich furchtbar darüber aufgeregt hat. Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
@migo hat folgendes geschrieben::
Die Teilkasko kann jederzeit gekündigt werden.


Das ist eine gewagte Behauptung. Kann das durch entsprechende Vorschriften in den AKB belegt werden?

In den branchenüblichen AKB steht nämlich drin (vgl. § 4a AKB), dass der Vertrag nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. (der Sonderfall, dass der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, hat wenig praktische Beduetung). Und das gilt sowohl für den kompletten Vertrag als auch für einzelne Versicherungsarten (hier die Teilkasko).

Also ein Rechtsanspruch auf Beendigung der Teilkasko vor Ablauf des Versicherugnsjahres (meist der 01.01.) besteht nicht. Gleichwohl kann man´s versuchen und auf die Kulanz des Versicherers hoffen


Bei meiner Versicherung ist es möglich. Bei irgendwelchen Exoten eventuell nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Mogli hat folgendes geschrieben::
@migo hat folgendes geschrieben::
Die Teilkasko kann jederzeit gekündigt werden.


Das ist eine gewagte Behauptung. Kann das durch entsprechende Vorschriften in den AKB belegt werden?

In den branchenüblichen AKB steht nämlich drin (vgl. § 4a AKB), dass der Vertrag nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. (der Sonderfall, dass der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, hat wenig praktische Beduetung). Und das gilt sowohl für den kompletten Vertrag als auch für einzelne Versicherungsarten (hier die Teilkasko).

Also ein Rechtsanspruch auf Beendigung der Teilkasko vor Ablauf des Versicherugnsjahres (meist der 01.01.) besteht nicht. Gleichwohl kann man´s versuchen und auf die Kulanz des Versicherers hoffen


Bei meiner Versicherung ist es möglich. Bei irgendwelchen Exoten eventuell nicht.



Es ist nur möglich wenn der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat. Sie können nicht im Januar die Vollkasko einschließen und im April ausschließen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronni83
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Blanker Hans hat folgendes geschrieben::
Es ist nur möglich wenn der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat. Sie können nicht im Januar die Vollkasko einschließen und im April ausschließen.


Und wie sieht das ganze bei TK aus? Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ronni83 hat folgendes geschrieben::
Blanker Hans hat folgendes geschrieben::
Es ist nur möglich wenn der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat. Sie können nicht im Januar die Vollkasko einschließen und im April ausschließen.


Und wie sieht das ganze bei TK aus? Lachen


Spreche ich Oberbayrisch? Mit den Augen rollen

Lesen bildet.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronni83
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Blanker Hans hat folgendes geschrieben::
Ronni83 hat folgendes geschrieben::
Blanker Hans hat folgendes geschrieben::
Es ist nur möglich wenn der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat. Sie können nicht im Januar die Vollkasko einschließen und im April ausschließen.


Und wie sieht das ganze bei TK aus? Lachen


Spreche ich Oberbayrisch? Mit den Augen rollen

Lesen bildet.....



Im Keller lachen dagegen nicht...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie meinen...... Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
Ihr (außer Mogli) schreibt Wunschvorstellungen. Eine Vertragskündigung, und das ist eine Tk-Kündigung nur zur Hauptfälligkeit mit Monatsfrist. Nix Exoten und nix in der Mitte.
Es gibt AKB. Wovon schreibt Ihr? Das die Versicherer im Normalfall den Kunden aus dem Vertrag lassen ist reine Kulanz.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe mir jetzt erstmal nur ein paar posts durchgelesen u. muss auchmal meinen senf dazu abgeben.
schildere deiner versicherung einfach das du weniger verdienst u. dir die teilkasko nicht mehr leisten kannst da dir ansonsten zuwenig zum leben bleibt. die meisten versicherungen sind dann schon einsichtig u. änderen den vertrag.
ich persönlich bin bei der [Firmenname redaktionell entfernt] u. bin sehr zufrieden was das ändern das vertrages angeht, habe von jährlicher zahlungsweise auf monatlich umgestellt u. ca. 2 monate später einen neuen vertrag mit denen gemacht in der die tk mit drin ist (kostet bei mir nur 2,45€ im monat).
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.