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Verfasst am: 18.03.06, 15:08 Titel: Fehler des Anwaltes!?
Hallo.
Folgender Fall:
Herr B erhält die fristlose Kündigung und will dagegen mit Anwalt vorgehen.
Herr B ist in der Versicherungsbranche tätig gewesen. Hieraus ergibt sich ein ehemaliges Beschäftigungsverhältnis mit nicht nur einem Arbeitgeber (Versicherung XY AG) sondern mit mehreren. (Krankenversicherung XY AG, Lebensversicherung XY Ag usw). Der Anwalt reicht nach Einsicht des Arbeitsvertrages und anderer Unterlagen die Klage fristgemäß ein. Nun wurde die Klage abgewiesen da nur die Versicherung XY AG verklagt wurde und nicht auch die anderen Sparten des Arbeitgebers. Ist das nun nicht auch Schuld vom Anwalt dass der das nicht gesehen hat, oder hätte der Kläger da mehr draufaufpassen müssen. Aber gerade dass so was nicht passiert sucht man doch einen Anwalt auf oder!?
Ist hier Klage gegen den Anwalt möglich und wenn ja wie stehen die Chancen!?
Danke
K.
für die Beantwortung der Frage ist der Sachverhalt zu dürftig. Wenn Herr B mehrere Arbeitgeber hatte, mussten ja auch alle Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Wenn im Arbeitsvertrag nur ein Arbeitgeber angegeben war, Herr B aber faktisch für mehrere AG gearbeitet hat, hätte B darauf hinweisen müssen. Der Anwalt verklagt den AG, der im Arbeitsvertrag steht und den AG der die Kündigung auspricht.
Wenn die anderen AG die Kündigung nicht mitgetragen haben, besteht ja das Arbeitsverhältnis mit denen fort.
Unabhängig davon reicht ein formeller Fehler eines Anwalts nie für einen Haftungsfall aus. Man muss auch beweisen, dass ohne diesen Fehler die fristlose Kündigung aufgehoben worden wäre. Wenn die fristlose Kündigung auch ohne prozessuale Fehler durchgegangen wäre, hat man gegen den Anwalt keine Ansprüche.
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