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Schadenersatz bei Verlusst eines Großkunden

 
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Boby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 10:53    Titel: Schadenersatz bei Verlusst eines Großkunden Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren ,


Unternehmen-A erhält von Unternehmen-B einen Auftrag !

Dieser Auftrag wurde falsch/schäbig unvollständig und zuspät von Unternehmen-A produziert !


Unternehmen-B hat durch diesen schlecht erfüllten Auftrag den Kunden verloren
( Kunde, einer der größten Konzerne Deutschlands )


Hat Unternehmen-B die Möglichkeit , Schadenersatz einzuklagen ?-
Schadenersatz nicht gegen den Verlust des schlecht ausgeführten Auftrag, sondern gegen den Verlust evtl. Zukunfts-Aufträge ?
Wie sind nach deutschem Recht die Ergebnisse bei solchen Klagen ?


Vielen Dank

Gruß Boby
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 11:12    Titel: Re: Schadenersatz bei Verlusst eines Großkunden Antworten mit Zitat

Boby hat folgendes geschrieben::
Hat Unternehmen-B die Möglichkeit , Schadenersatz einzuklagen ?

Das hängt von den im konkreten Einzelfall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ab.
Ansonsten handelt es sich bei dem Verlust eines Kunden um ein typisches Unternehmerrisiko. Der Unternehmer muß halt aufpassen, mit wem er so Geschäfte macht. Für die eigene Fehlentscheidung, den einen oder anderen Lieferanten/Produzenten auszuwählen, kann man wohl kaum Dritte verantwortlich machen.
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Boby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,


Unternehmen-A ist ein Dauerlieferant von U-B!


Die Ausführung des Auftrages ist schon nahezu betrügerisch gelaufen ( Wurde nicht Vertragsmässig ausgeführt) !


U-A müsste U-B entschädigen - im welchen Mass ?



Gruß

Boby
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann nur ein ordentliches Gericht klären. Zumal in einem Forum immer nur die Meinung einer Partei dargestellt wird.
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Boby
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rembrandt,


dass ist schon richtig - aber kennen Sie oder ein anderer Teilnehmer einen ähnlichen Fall?


Gruß Boby
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