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Berufsunfähigkeit Verweis auf andere Tätigkeit

 
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fibu
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:13    Titel: Berufsunfähigkeit Verweis auf andere Tätigkeit Antworten mit Zitat

Mir stellt sich ganz allgemein folgende Frage:
Mal angenommen man hätte eine priv.BU und ist selbständig und schwer körperlich tätig (überwiegend), neben dem bißchen!! Schreibkram usw.
Die Fall tritt ein - Herzinfarkt, körperlich ist nicht mehr, Versicherung erkennt zunächst Teil-BU an, zahlt 2 Jahre, prüft erneut, stellt fest in alter Tätigkeit bedingungsgemäß geschädigt und verweist dann auf Tätigkeit im Großhandel. Was wäre dann der Unterschied zwischen einem 30 jährigen und einem 53 jährigen (um den Bedingungen des Forums genüge zu tun)? Zumutbar? Wenn Versicherung die berufliche "Neuorientierung" unterstützen will - wieviel Monate ist angebracht?
Ist Großhandelskaufmann - ohne den Abschluß zu haben, "sozial gleich angesehen"?
Wer hat Erfahrungen damit? natürlich auch private Meinungen/Erfahrungen
Welcher RA würde mit mir gern das Thema weiter diskutieren?

Frank
P.S.Dieses ganz theoretisches Beispiel, zeigt was eine priv. BU wert sein kann - für relativ wenig Beitrag bekommt man im Fall des Falles etliche Zehntausende. Es zeigt für einen Selbstänigen ist eine priv. BU enorm wichtig - es geht um die Existenz.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:26    Titel: Re: Berufsunfähigkeit Verweis auf andere Tätigkeit Antworten mit Zitat

Zitat:
"fibu"
P.S.Dieses ganz theoretisches Beispiel, zeigt was eine priv. BU wert sein kann - für relativ wenig Beitrag bekommt man im Fall des Falles etliche Zehntausende. Es zeigt für einen Selbstänigen ist eine priv. BU enorm wichtig - es geht um die Existenz.


aber nur eine bu ohne verweisungsklausel.
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fibu
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:33    Titel: hilfe Antworten mit Zitat

das versteh ich jetzt nicht:
wie sieht ein vertrag aus mit und ohne verweisungsklausel,
konsequenzen, bitte das "ps" nicht falsch verstehen - will versicherungen nicht loben,
war eher gedacht als hinweis für interessierte RA- es geht um richtig "kohle"
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.06, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

eine bu wird für den angegebenen beruf abgeschlossen. wird man in diesem berufsunfähig wird die leistung fällig. hat man eine bu mit verweisungsklausel ,kann der vn auf einen ähnlichen beruf verwiesen werden
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fibu
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 06:19    Titel: @ denetto, @ vito-corleone Antworten mit Zitat

wo finde ich kommentare, urteile über verweisungen, was ist abstrakt,was konkret,
was zumutbar Mit den Augen rollen
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