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Verfasst am: 21.03.06, 14:17 Titel: möbelimporte aus thailand. was ist zu beachten?
denn ich habe vor mit freunden bei ausstellungen teilzunehmen - moebelausstellungen etc. denn wir haben wunderschoene produkte. nun koennen wir aber auf ausstellungen unsere ware nicht verkaufen. geplant war ein verkauf aus einem lager in deutschland oder sowas. muss ich eine firma in deutschland eroeffnen und wann ja, welche art von firma darf importieren..
Für die Einfuhr muß nicht zwingend ein Unternehmen gegründet werden. Die GbR die Sie mit Ihren Freunden bilden, kann -wie überhaupt jede Person, also auch Sie privat- Zollanmelder sein.
Betreibt man ein Gewerbe muss es auch angemdeltet werden.
Unbestritten. Und? Was hat das mit der Fähigkeit Zollanmelder zu sein zu tun?
Nüscht.
Zitat:
Als Gewerbetreibender kann man auch nicht einfach so mal als Privatperson auftreten.
Es ist aber zollrechtlich unproblematisch möglich die Einfuhren für ein Unternehmen als Privatperson anzumelden. Art. 64 VO (EWG) 2913/92 verlangt für die Anmeldefähigkeit nicht mal, dass man Eigentümer der eingeführten Ware ist.
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