Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bitte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bitte

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
delia65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 40
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 08:57    Titel: Bitte Antworten mit Zitat

Wie kann A herausfinden, welche Anwaltskammer für einen Anwalt XY zuständig ist. Es geht um eine Beschwerde wg unethischen Vehaltens, die A schriftlich belegen kann.
_________________
würd gern alles wissen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sieh mal hier nach, vielleicht wirst Du fündig: www.brak.de/seiten/01_03.php
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:35    Titel: Re: Bitte Antworten mit Zitat

delia65 hat folgendes geschrieben::
Wie kann A herausfinden, welche Anwaltskammer für einen Anwalt XY zuständig ist. Es geht um eine Beschwerde wg unethischen Vehaltens, die A schriftlich belegen kann.


Hat der Anwalt eine Webseite? Dann muss das im Impressum stehen. Anrufen: Er _muss_ diese Frage beantworten.

"unethisches Verhalten" ist übrigens kein Beschwerdegrund für die Anwaltskammer. Könnte es denn sein, dass der Anwalt durch sein Verhalten Anlass zu Bedenken gibt, dass er das Vertrauen der Bürger in die Anwaltschaft nachhaltig geschädigt habe?

§ 113 BRAO

(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

Das Verhalten muss rechtswidrig sein. "Unethisch" ist ein wenig dünn.

selbstdenker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
delia65
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 40
Wohnort: hessen

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 10:29    Titel: Tausend Dank Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Hilfe, beide Hinweise haben mir weiter geholfen.
_________________
würd gern alles wissen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.