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Erstberatung / KOmpetenz des Anwalts / Deurag Kostenübernahm

 
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enidan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 11:38    Titel: Erstberatung / KOmpetenz des Anwalts / Deurag Kostenübernahm Antworten mit Zitat

Vielen dank für die kompetente Hilfe.

Liebe Grueße


Zuletzt bearbeitet von enidan am 26.03.06, 19:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 15:57    Titel: Re: Erstberatung / KOmpetenz des Anwalts / Deurag Kostenüber Antworten mit Zitat

enidan hat folgendes geschrieben::
Bitte teilen Sie mir die Vorgehensweise einer Erstberatung ( Kosten etc. ) mit, vorab schreibe ich Ihnen nachstehend schon meinen Fall.


Was soll das denn auch? Fallbeschreibung macht man in der Beratung. Oder hofften Sie, quasi kostenlos mit der allgemeinen Frage zur Erstberatung schon eine Einschätzung zu bekommen nach dem Motto "in Ihrem Fall lohnt sich eine Beratung gar nicht, weil Sie sowieso verlieren"? Mit den Augen rollen

enidan hat folgendes geschrieben::
Hätte der Anwalt das nicht wissen müssen und mich daraufhinweisen müssen?


Wissen Sie nicht selbst, wofür und wogegen Sie versichert sind? Brauchen Sie jemand, der Ihnen den Hintern hinterher trägt?

enidan hat folgendes geschrieben::
Oder wenigstens die Klage so formulieren koennen, das es versicht ist ?


Der Fall ist ganz offensichtlich Vertragsrecht, das kann man nicht "umformulieren". Oder möchten Sie den Anwalt zum Komplizen bei Versicherungsbetrug machen? Mit den Augen rollen

enidan hat folgendes geschrieben::
Mir erscheinen mittlerweile die Aussagen der Firma, wo ich den Laptop gekauft habe, als richtiger als die meines Anwalts.


Richtig formuliert: Sie haben mittlerweile erkannt, daß Sie gar nicht im Recht sind.

enidan hat folgendes geschrieben::
Kann es sein das die Deurag aufeinmal kommt und doch nicht das zugesagte zahlt,.


Sie können doch froh sein, daß die überhaupt für die 1. Instanz übernehmen, wenn das offensichtlich gar nicht in Ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

enidan hat folgendes geschrieben::
Sollte ich mir evtl einen neuen Anwalt "suchen" der sich gleich um beides, also um den Laptopfall und um den Anwaltsfall kümmert ?


Ich dachte, im Laptopfall waren Sie gar nicht im Recht?

enidan hat folgendes geschrieben::
Gern nehme ich auch Angebote von weiteren Anwälten entgegen ....


Genau, um solche Mandaten reißen sich die Anwälte. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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enidan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 19:50    Titel: Re: Erstberatung / KOmpetenz des Anwalts / Deurag Kostenüber Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
enidan hat folgendes geschrieben::
Bitte teilen Sie mir die Vorgehensweise einer Erstberatung ( Kosten etc. ) mit, vorab schreibe ich Ihnen nachstehend schon meinen Fall.


Was soll das denn auch? Fallbeschreibung macht man in der Beratung. Oder hofften Sie, quasi kostenlos mit der allgemeinen Frage zur Erstberatung schon eine Einschätzung zu bekommen nach dem Motto "in Ihrem Fall lohnt sich eine Beratung gar nicht, weil Sie sowieso verlieren"? Mit den Augen rollen

VIELEICHT UM IHM EIN ERSTRES BILD ZU VERSCHAFFEN .... MIT DEM KOPF DENKEN NENN ICH DAS

enidan hat folgendes geschrieben::
Hätte der Anwalt das nicht wissen müssen und mich daraufhinweisen müssen?


Wissen Sie nicht selbst, wofür und wogegen Sie versichert sind? Brauchen Sie jemand, der Ihnen den Hintern hinterher trägt?

WIE SIE SEHEN > NEIN < und > JA < ABER GOTT SEI DANK, BRAUCH ICH DA KEINEN BETTELN Auf den Arm nehmen

enidan hat folgendes geschrieben::
Oder wenigstens die Klage so formulieren koennen, das es versicht ist ?


Der Fall ist ganz offensichtlich Vertragsrecht, das kann man nicht "umformulieren". Oder möchten Sie den Anwalt zum Komplizen bei Versicherungsbetrug machen? Mit den Augen rollen

BITTE WAS ? AUF WAS FUER IDEEN SIE KOMMEN , UNGLAUBLICH ...

enidan hat folgendes geschrieben::
Mir erscheinen mittlerweile die Aussagen der Firma, wo ich den Laptop gekauft habe, als richtiger als die meines Anwalts.


Richtig formuliert: Sie haben mittlerweile erkannt, daß Sie gar nicht im Recht sind.

DAS ICH NICHT IM RECHT BIN , SOLLTE MIR EIN GUTER ANWALT VORAB SAGEN, DAFÜR IST ER ANWALT GEWORDEN ...

enidan hat folgendes geschrieben::
Kann es sein das die Deurag aufeinmal kommt und doch nicht das zugesagte zahlt,.


Sie können doch froh sein, daß die überhaupt für die 1. Instanz übernehmen, wenn das offensichtlich gar nicht in Ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

WENN SIE VORHER GESAGT HÄTTEN , NEIN WIR ZAHLEN NICHT, WÄRE AUCH DIE FRAGE OB IM RECHT ODER IM UNRECHT, SCHON GEKLÄRT ;O)

enidan hat folgendes geschrieben::
Sollte ich mir evtl einen neuen Anwalt "suchen" der sich gleich um beides, also um den Laptopfall und um den Anwaltsfall kümmert ?


Ich dachte, im Laptopfall waren Sie gar nicht im Recht?

DIESE FRAGE IST JA NOCH IMMER OFFEN ;O)

enidan hat folgendes geschrieben::
Gern nehme ich auch Angebote von weiteren Anwälten entgegen ....


Genau, um solche Mandaten reißen sich die Anwälte. Cool


ANSCHEINEND SCHON; WEIL ER SICH SONST NICHT BEREICHERN HÄTTE MÜSSEN ....
ABER WENN ICH MEINEN KONTOSTAND SEHE, DANN WÜRDE ICH AUCH GERN FÜR MICH ARBEITEN ....
NOCHMALS DANKE FÜR IHRE QUALIFIZEIRTE HILFE.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 15:17    Titel: Re: Erstberatung / KOmpetenz des Anwalts / Deurag Kostenüber Antworten mit Zitat

enidan hat folgendes geschrieben::
enidan hat folgendes geschrieben::
Oder wenigstens die Klage so formulieren koennen, das es versicht ist ?


Der Fall ist ganz offensichtlich Vertragsrecht, das kann man nicht "umformulieren". Oder möchten Sie den Anwalt zum Komplizen bei Versicherungsbetrug machen? Mit den Augen rollen

BITTE WAS ? AUF WAS FUER IDEEN SIE KOMMEN , UNGLAUBLICH ...


Wie anders soll man denn die Formulierung "so formulieren, daß es versichert ist" anders verstehen?

Und ich erlebe ehrlich gesagt zum ersten Mal, daß sich jemand beschwert, daß die RSV die erste Instanz übernommen hat, obwohl sie es nicht mußte. Das mache mir mal jemand plausibel, daß es Ihnen lieber gewesen wäre, Sie hätten gleich eine Absage kassiert als daß Sie zumindest eine Instanz lang die Chance hatten, Ihren Fall zu gewinnen. Mit den Augen rollen
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