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recht.de :: Thema anzeigen - Anfechtung einer Begünstigung bei Sterbegeldvers. möglich?
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Anfechtung einer Begünstigung bei Sterbegeldvers. möglich?

 
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elemic
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 10:42    Titel: Anfechtung einer Begünstigung bei Sterbegeldvers. möglich? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, jemand schließt zu Lebzeiten (wann auch sonst Auf den Arm nehmen ) eine Sterbegeldversicherung zu Gunsten eines Dritten für den Zeitpunkt seines eigenen Ablebens ab und zahlt dort gleich eine Summe z.B. 10.000 Euro in bar ein.

=> Police geht sofort nach Erhalt an diesen begünstigten Dritten.

Bestehen zum Zeitpunkt des Ablebens, den Erben des Versicherungsnehmers irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten zu, gegen diese Begünstigung des Dritten vorzugehen bzw. diese Begünstigen anzufechten oder zu widerrufen?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

aus dem Bauch heraus: Nein.
Der VN hat eine Willenserklärung dem VR gegenüber abgegeben. Und ist für den VR bindend.Leistungen aus dem Vertrag dürften damit nicht zur Erbmasse zählen. Evtl. gibt es aber Fristen hinsichtlich einer "Schenkung". Aber ich kann mich da natürlich auch irren. Evtl. mal die Jungs im Rechts-Thread hier im Forum fragen.
_________________
MfG,
Duisburger

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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sonst noch jemand Erfahrungen?
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Richard Bargmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach nein.
Sterbeversicherungen sind ähnlich wie Lebensversicherungen und werden grundsätzlich an den Begünstigten ausgezahlt.
Der Begünstigte kann nur vom Versicherungsnehmer geändert werden.
Dieses ist wohl schlecht nach dem Tod des VN möglich.
Gruß
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