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Verfasst am: 10.04.06, 13:50 Titel: Internetabzocke wegen kleinem Bruder
Hallo, ich hoffe, ich bin hier im richtigen Bereich, es geht ums Internet!
Es gibt im Internet eine Seite, bei der man alle möglichen lustige Tests machen kann (http://www.testreich.com/tests.php).
Mein kleiner Bruder (11) ist schließlich auf dem IQ-Test gelandet. Dort steht aber, dass man Daten von sich eingeben muss, Name, Adresse,.... Da das Mindestalter 18 war, hat er meinen Namen (ich bin 18) angegeben. Jetzt stand aber, wie ich später gesehen habe unten dran, dass man, wenn man sich registriert, 30 € zahlen muss.
Das war am Samstag. Bis heute hab ich keinen Brief erhalten, aber ich denke, da kommt noch etwas.
Jetzt die Frage, muss ich überhaupt etwas zahlen, denn ich habe die Daten ja nicht eingegeben, und amn musste auch keine Kontonr oder so etwas angeben, d.h. alle Daten, die er benötigte, hatte er natürlich.
Ich denke eigentlich müsste er zahlen, aber er ist ja erst 11.
Es würde mich freuen, wenn bald Antworten kommen würden, denn ich denke bal kommt ein Brief, und ich will eigentlich auch nicht sinnlos 30 € zum Fenster hinaus werfen, da ich auch noch Schüler bin.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.04.06, 14:01 Titel:
Erstens: verschoben ins Forum 'Computer- und Onlinerecht'.
Zweitens: Suchfunktion benutzen, dieses Thema wurde (auch in ähnlicher Form) bereits mindestens drölfmal durchgekaut! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Üblicherweise werden die Kosten über die Telefonrechnung eingezogen. Wenn Sie tatsächlich nichts mit der Eingabe zu tun haben, und Ihr kleiner Bruder unbeaufsichtigt das Internet genutzt hat dann sollten Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die können Ihnen bei sowas weiter helfen. In der Beweispflicht sind Sie aber.
Beim nächsten mal besser aufpassen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.04.06, 16:59 Titel:
System hat folgendes geschrieben::
Üblicherweise werden die Kosten über die Telefonrechnung eingezogen.
Das halte ich für ein Gerücht. Vielleicht doch mal auf der Seite nachsehen?
Wenn die Kosten aber tatsächlich über die Telefonrechnung eingezogen würden, wäre das hier
System hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie tatsächlich nichts mit der Eingabe zu tun haben, und Ihr kleiner Bruder unbeaufsichtigt das Internet genutzt hat dann sollten Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die können Ihnen bei sowas weiter helfen.
meines Wissens nach zwecklos: die unbefugte Nutzung hat der anschlußinhaber zu vertreten (Kurzfassung, keine Quelle, eigene Erfahrung mit 0190-Dialer vor rd. zwei Jahren). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Tja dann ist das ganze wohl zwecklos wenn Biber da aus eigener Erfahrung spricht. Dann einfach warten was passiert und die 30 Euro notgedrungen bezahlen. Andere Möglichkeit sehe ich dann auch nicht mehr. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.04.06, 18:21 Titel:
System hat folgendes geschrieben::
Tja dann ist das ganze wohl zwecklos wenn Biber da aus eigener Erfahrung spricht. Dann einfach warten was passiert und die 30 Euro notgedrungen bezahlen.
Moooment! Wenn es sich um den IQ-Test handelt, den ich meine, wird er Beitrag eben nicht über die Telefonrechnung abgewickelt. In dem Fall sollte der TE doch mal die Suchfunktion bemühen - da wird ihm sicherlich geholfen! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Bezog sich auf Bundesnetzagentur User Biber _________________ Mit freundlichen Grüßen
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Also meine Herren bitte zum Topic zurück
Dialer 0190/0900 sind Schnee von gestern die neuesten Abzocker sind 0180-5
Zum Thema IQ-Test,ups gibt es eigentlich nichts mehr.
Aber das Rätsel =>Bundesnetzagentur bitte noch auflösen _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Auch wenn das schon zig-mal durchgekaut wurde, nochmal die Rechtslage. Notfoll muss nix zahlen, er hat ja keinen Vertrag abgeschlossen. Kleiner Bruder muss nix zahlen, denn er hat zwar Vertrag geschlossen, der ist aber unwirksam, da Bruder nicht unbeschränkt geschäftsfähig war. Eltern müssen nix zahlen, denn die haften leider nicht dafür, wenn ihre minderjährigen Kinder im Netz unwirksame Verträge schließen (leider ). Strafrechtlich kann dem Bruder auch keiner ans Leder, er hat zwar einen Betrug begangen, ist aber unter 14 und daher strafunmündig. Wenn irgendjemand Geld will, muss man also gar nix machen oder kann die Forderung zurückweisen (sollte aber vielleicht auf den Sachverhalt, dass es der minderjährige Bruder war, hinweisen). Wenn das Geld abgebucht wird, widerspricht man.
Nur wenn über Telefonrechnung abgebucht wird, bin ich mir nicht ganz sicher. An sich gilt auch hier, dass Brüderchen auch durch Einwählen ins Netz oder Telefonieren selbst keine Verträge schließen kann. Gibt es Rechtsprechung, dass auch für solche Folgekosten einer Internetsession der Anschlussinhaber haftet (also nicht nur für die Telefonkosten selbst)? Kann ich mir nicht vorstellen...
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.04.06, 20:22 Titel:
Dos hat folgendes geschrieben::
Nur wenn über Telefonrechnung abgebucht wird, bin ich mir nicht ganz sicher. An sich gilt auch hier, dass Brüderchen auch durch Einwählen ins Netz oder Telefonieren selbst keine Verträge schließen kann. Gibt es Rechtsprechung, dass auch für solche Folgekosten einer Internetsession der Anschlussinhaber haftet (also nicht nur für die Telefonkosten selbst)? Kann ich mir nicht vorstellen...
Zur Rechtsprechung kann ich nichts sagen, meine Meinung / Erinnerung hatte ich ja bereits geschildert.
Bei mir war es so, daß unsere Tochter in 2004 auf einer Webseite die einmalige Anwahl einer 0900-Nummer ausgelöst hat und daraufhin eine Berliner Firma durch die Telefonabrechnung knapp unter 30,- € in Rechnung stellte. Wir waren offenbar nicht die einzigen Betroffenen, die Telefongesellschaft wurde jemfalls von entsprechenden Anfragen bzw. Beschwerden überrollt und hat die aus meiner Sicht betriebswirtschaftlich und kundenzufriedenheitstechnisch sinnvollste Lösung gefunden: wir mußten die Einwahl nicht bezahlen, im Gegenzug allerdings eine Sperre für derartige Nummern einrichten lassen. Letzteres kostete nach meiner Erinnerung keine zehn Euro, war aber auf jeden Fall eine gute Investition.
Damals hatten wir noch einen analogen Anschluß - ob diese Dialer bei unserem heutigen DSL-Anschluß überhaupt noch funktionieren würden, kann ich nicht beurteilen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 10.04.06, 20:22 Titel:
mal ein agb "auszug"!
Zitat:
3. Preise, Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme am IQ-Battle gilt der bei der Bestellung angegebene Preis. Die Preis versteht sich brutto inklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist 15 Tage nach Vertragsschluss fällig.Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungstellung.
eventuell sollten sie mal bei www.123recht.de (->leserforum -> computer u. edv recht) nachschauen da kann ihnen "geholfen" werden! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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