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Frage zum Domainrecht

 
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immofisch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 19:24    Titel: Frage zum Domainrecht Antworten mit Zitat

Angenommen:
A besitzt eine Domain „bezeichnung.com“. Die Domain wird von A zur Zeit nicht genutzt, es gibt jedoch dazu eine Geschäftsidee zur gewerblichen Nutzung der Domain von A. Den gleichen Domainnamen hat ein Verlag -B- für seine .de Domain registriert. Also „bezeichnung.de“. Der Domainname ist nicht der des Verlags –B.-, jedoch ein Teil einer Bezeichnung für ein Print-Produkt (Dargestellt im Print Produkt als „xy bezeichnung“) des Verlags. Unter „xy-bezeichnung.com“ kommt man auch auf die „bezeichnung.de“ Web-Site des Verlags –B-. Das Wort „bezeichnung“ besteht aus ein aus zwei Substantiven zusammengesetztes deutsches Wort, wie z.B. „Kleidersammlung“. Der Verlag –B- hat auch schon längere Zeit die Domain „bezeichnung.de“ registriert. Für das Wort „xy-bezeichnung“ hat der Verlag –B- eine Wort/Bild-Marke eingetragen. Der Schutzanspruch der Marke „xy-bezeichnung“ besteht allerdings nur in der Sparte der Druckereierzeugnisse, also nicht im Bereich der Telekommunikation. Hat der Verlag unter diesen Umständen einen Anspruch auf die von A eingetragene Domain „bezeichnung.com“?
Vielen Dank für die Einschätzung!
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 22:55    Titel: Re: Frage zum Domainrecht Antworten mit Zitat

immofisch hat folgendes geschrieben::
Angenommen:
A besitzt eine Domain „bezeichnung.com“. Die Domain wird von A zur Zeit nicht genutzt, es gibt jedoch dazu eine Geschäftsidee zur gewerblichen Nutzung der Domain von A. Den gleichen Domainnamen hat ein Verlag -B- für seine .de Domain registriert. Also „bezeichnung.de“. Der Domainname ist nicht der des Verlags –B.-, jedoch ein Teil einer Bezeichnung für ein Print-Produkt (Dargestellt im Print Produkt als „xy bezeichnung“) des Verlags. Unter „xy-bezeichnung.com“ kommt man auch auf die „bezeichnung.de“ Web-Site des Verlags –B-. Das Wort „bezeichnung“ besteht aus ein aus zwei Substantiven zusammengesetztes deutsches Wort, wie z.B. „Kleidersammlung“. Der Verlag –B- hat auch schon längere Zeit die Domain „bezeichnung.de“ registriert. Für das Wort „xy-bezeichnung“ hat der Verlag –B- eine Wort/Bild-Marke eingetragen. Der Schutzanspruch der Marke „xy-bezeichnung“ besteht allerdings nur in der Sparte der Druckereierzeugnisse, also nicht im Bereich der Telekommunikation. Hat der Verlag unter diesen Umständen einen Anspruch auf die von A eingetragene Domain „bezeichnung.com“?
Vielen Dank für die Einschätzung!


wenn sie angst haben, dass ihnen jemand "ihre" domain streitig macht, sollten sie professionelle hilfe in anspruch nehmen und nicht in einem öffentlichen forum einen sachverhalt posten, den man mangels kenntnis der tatsächlichen umstände, insbeondere der domainnamen, nicht beantworten kann.
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immofisch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 06:17    Titel: Re: Frage zum Domainrecht Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::
immofisch hat folgendes geschrieben::
Angenommen:
A besitzt eine Domain „bezeichnung.com“. Die Domain wird von A zur Zeit nicht genutzt, es gibt jedoch dazu eine Geschäftsidee zur gewerblichen Nutzung der Domain von A. Den gleichen Domainnamen hat ein Verlag -B- für seine .de Domain registriert. Also „bezeichnung.de“. Der Domainname ist nicht der des Verlags –B.-, jedoch ein Teil einer Bezeichnung für ein Print-Produkt (Dargestellt im Print Produkt als „xy bezeichnung“) des Verlags. Unter „xy-bezeichnung.com“ kommt man auch auf die „bezeichnung.de“ Web-Site des Verlags –B-. Das Wort „bezeichnung“ besteht aus ein aus zwei Substantiven zusammengesetztes deutsches Wort, wie z.B. „Kleidersammlung“. Der Verlag –B- hat auch schon längere Zeit die Domain „bezeichnung.de“ registriert. Für das Wort „xy-bezeichnung“ hat der Verlag –B- eine Wort/Bild-Marke eingetragen. Der Schutzanspruch der Marke „xy-bezeichnung“ besteht allerdings nur in der Sparte der Druckereierzeugnisse, also nicht im Bereich der Telekommunikation. Hat der Verlag unter diesen Umständen einen Anspruch auf die von

A eingetragene Domain „bezeichnung.com“?
Vielen Dank für die Einschätzung!


wenn sie angst haben, dass ihnen jemand "ihre" domain streitig macht, sollten sie professionelle hilfe in anspruch nehmen und nicht in einem öffentlichen forum einen sachverhalt posten, den man mangels kenntnis der tatsächlichen umstände, insbeondere der domainnamen, nicht beantworten kann.


>> Ich habe mich nur an die Spielregeln im Forum gehalten - Da heißt es: "...Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems."
Ich bat um eine Einschätzung der Sachlage aufgrund der deutlich gemachten Problematik. Ich freue mich über weitere Einschätzungen zur Problematik....
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