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GEZ-Pflichtiger

 
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Anna7
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2004
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:17    Titel: GEZ-Pflichtiger Antworten mit Zitat

Hallo,

mal eine Frage zur GEZ-Pflichtigkeit.
GEZ-Pflichtiger ist der, der ein Gerät zum Empfang bereithält. Wie sieht es aber in folgender Konstellation aus: Das Unternehmen A vermietet Geräte an das Unternehmen B und übernimmt auch die entsprechende Wartung.
Wer hält hier das Gerät zum Empfang bereit? Der Eigentümer oder der tatsächliche Nutzer?

Gruß
Anna
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter für jedes Gerät einzel

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

@stgtklaus
Woher nehmen Sie diese Gewissheit? Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht konkret dazu nichts. Gibts da nen Urteil?
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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