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Bestätigung bei Kontoauflösung erforderlich?

 
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 10:57    Titel: Bestätigung bei Kontoauflösung erforderlich? Antworten mit Zitat

Kunde X ist im Februar von der Bank A zur Bank B gewechselt. Die Kontoauflösung hat die Bank B übernommen, es ist auch der verbleibende Betrag auf das Konto der Bank B gebucht worden.
X wundert sich nun, warum er nie von der Bank A eine Bestätigung der Kündigung erhalten hat, bzw. die EC karten zurückgefordert wurden. Ist das nicht üblich? Besteht das Konto evtl. noch?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

normalerweise wird die Bank die Karten im Fall der Kündigung zurückfordern. Muss sie aber nicht. Eine Kündigungsbestätigung ist rechtlich nicht notwendig. Manche Banken machen das, viele nicht.

Normalerweise erhält der Kunde einen letzten Auszug mit Nullsaldo. Wenn nicht, würde ich einfach einmal am Kontoauszugsdrucker mit der Karte einen Auszug ziehen.

Kommt ein Auszug mit Nullsaldo : Fein.
Frisst der Automat die Karte: Auch fein (der Auszug kommt dann wahrscheinlich per Post)
Kommt ein Auszug mit einem Sollsaldo, so hat man einen Ansatz zu reklamieren.
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