Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kosten für Widerspruch Wohngeld
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kosten für Widerspruch Wohngeld

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
anna1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 13.11.04, 12:35    Titel: Kosten für Widerspruch Wohngeld Antworten mit Zitat

Fallen bei Ablehnung eines Widerspruches gegen einen Wohngeldbescheid Verwaltungskosten an, die durch den Erheber getilgt werden müssen? Oder übernimmt diese die Behörde (Stadt, Land etc)? Wie hoch könnten diese sich belaufen? Also zb. 1 1/2 des Streitwertes oder pauschal zb 50 Euro? (Streitwert 6,25 €)
Danke für Hilfe
Möchte mich gern vorher mental und finanziell darauf vorbereiten Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
anna1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 21.11.04, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

*schupps*

Keiner eine Idee/Link/hinweis/Antwort?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 22.11.04, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Warum fragen Sie nicht die zuständige Behörde? Die weiß das...
Nach oben
difbdifb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.12.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.12.04, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gegen meinen Wohngeldbescheid bereits 3 x Widerspruch eingelegt, und immer (zumindest in Teilen) Recht bekommen. Damit stellte sich mir die Frage eigentlich nie. Allerdings ist mir jetzt mal bewusst geworden, dass ich mich eigentlich auch mal hätte besser vorher erkundigen sollen Smilie

Habe mal nachgeschaut, und im § 64 SGB X steht, dass für das Verfahren nach disem Gesetzbuch keine Kosten anfallen. Ich denke mal, dass schliesst das Widerspruchsverfahren ein.

Auf alle Fälle kannst Du Deine Kosten geltend machen, wenn Deinem Wiederspruch stattgegeben wird (§ 63 SGB X). Das können Portokosten, Telefonkosten, Kopierkosten, etc. sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.