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Verfasst am: 08.04.06, 16:31 Titel: Wertstellung bei Aktienverkauf
Hallo Zusammen,
Wann muß die Bank nach Abwicklung eines Aktienverkaufs den Erlös auf das Konto des Kunden valutieren?
Der Fall:
am 23.02.06 vormittag hat die Bank Aktien in Kundenauftrag verkauft. Laut Wertpapierabrechnung erfolgte sowohl die Ausführung als auch die Abrechnung am 23.02.06.
Der Kontoauszug erhält über diese Transaktion folgende Daten: Buchung am 24.02.06 (Freitag), Valuta am 27.02.06 (Montag).
Die Bank hätte m.E. sowohl die Buchung als auch die Wertstellung bereits am 23.02.06 ausführen müssen, wenn das Urteil des BGH vom 17. Januar 1989 - XI ZR 54/88 - "Wertstellung bei Überweisungen" auch für diesen Fall greift.
Zitat: "Nach der gesetzlichen Regelung hat die kontoführende Bank eingehende Überweisungsbeträge sofort ihrem Kunden zur Verfügung zu stellen.Die Wertstellung solcher Beträge muß deshalb an dem Tag erfolgen, an dem der Überweisungsbetrag bei der Bank eingeht. Ob der Arbeitsanfall eine Gutschrift noch an diesem Tage zuläßt, ist gleichgültig. "
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.04.06, 18:50 Titel:
Hallo,
die Valuta ist immer Geschäftstag plus zwei Werktage, das ist also korrekt erfolgt. Da hat auch niemand einen Gewinn, da beim Kauf genauso valutiert wird. Mit einem Überweisungseingang hat das nichts zu tun, das BGH-Urteil greift nicht.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.04.06, 09:01 Titel:
Hallo,
ups, das weiss ich auch nicht, vielleicht in den AGB oder im Preisverzeichnis. Das ist abe wirklich Standard, das machen alle Kreditnstitute so. Möglicherweise liegt das auch an den Usancen der Börse.
Man unterscheidet grob zwischen
„ Festvaluta“,
kommt hier nicht in Betracht ,
„Kassageschäft „ hier der Fall, zweitägige Valuta
und
„Termingeschäft“ mit mehr als zwei Tagen Valuta.
Zweitägige Valuta ist mittlerweile auch teilweise
internationaler Standard bei „ Kassageschäften „
Und um ein solches handelt es sich hier.
( normaler Wertpapierkauf/Verkauf)
Festvaluta kommt zum Beispiel bei Neuemissionen
in Betracht.
Eventuell finden Sie die entsprechenden Paragraphen
auf den Seiten des BaFin oder im Börsenlexikon.
Google hilft bestimmt weiter .Es gibt natürlich auch
noch MSN, Internetportal [Name geändert] etc.
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