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ein Anwalt wird vom Mandanten mehrfach auf einen bestimmten Sachverhalt hingewiesen. Der Anwalt sagt, das ginge so nicht und verfolgt eine andere Strategie. Vor Gericht schließlich bekommt der Klient deshalb nicht Recht, weil der Anwalt das nicht beherzigte was dieser sagte.
1. Müssen die Anwaltsgebühren trotzdem bezahlt werden?
2. Kann der Klient Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt geltend machen?
3. Wie geht der Klient am besten vor? Der Anwalt schreibt eine rechnung mit einer bestimmten Zahlungsfrist. Der Klient will aus den oben genannten Gründen nicht zahlen. Wie reagiert er? Welche Erfolgschancen hat er?
1. Müssen die Anwaltsgebühren trotzdem bezahlt werden?
2. Kann der Klient Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt geltend machen?
3. Wie geht der Klient am besten vor? Der Anwalt schreibt eine rechnung mit einer bestimmten Zahlungsfrist. Der Klient will aus den oben genannten Gründen nicht zahlen. Wie reagiert er? Welche Erfolgschancen hat er?
zu 1. ja
zu 2. ja
zu 3. Dies kann am besten ein Rechtsanwalt erklären. Die Erfolgsausichten sind wie immer, auf See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gottes Hand.
1. Müssen die Anwaltsgebühren trotzdem bezahlt werden?
Grundsätzlich ja. "Putzfrauenargument." Wenn die Putzfrau nicht genau so putzt, wie man es gern möchste, heißt das noch lange nicht, dass sie deshalb nicht zu bezahlten ist. Man kann sie natürlich als Reaktion kündigen. Bei kompletter Leistungsverweigerung entfälllt der Vergütungsanspruch.
PeterundCo hat folgendes geschrieben::
2. Kann der Klient Schadensersatzansprüche gegen den Anwalt geltend machen?
Wenn durch das rechtswidrig schuldhafte Verhalten des Anwaltes ein Schaden entstanden ist.
PeterundCo hat folgendes geschrieben::
3. Wie geht der Klient am besten vor? Der Anwalt schreibt eine rechnung mit einer bestimmten Zahlungsfrist. Der Klient will aus den oben genannten Gründen nicht zahlen. Wie reagiert er? Welche Erfolgschancen hat er?
Er nimmt sich einen anderen Anwalt. Die Erfolgschancen hängen von den Tatsachen ab, die hier keiner kennt.
In der Praxis ist es übrigens extrem selten, dass ein Anwalt den klaren Wunsch seines Mandanten ablehtn, wenn dieser nicht wirklich völliger Blödsinn ist. Weitaus häufiger sind Mandanten, die nach einem verlorenen Rechtsstreit und trotz klarer Aufklärung über alle Risiken und die Rechtslage plötzlich Gründe erfinden, warum man nicht zahlen will. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
das war eindeutig. Der Mandant weist den Anwalt mehrfacgh darauf hin, ob es nicht diese Möglichkeit gibt, der Anwalt sagt nein. Zu spät fällt es ihm ein, dass es doch so geht, da war aber das andere schon durch.
Noch grundsätzlich: Muss man sofot den Schadensanspruch geltend machen bzw, wie lange hat man Zeit dazu?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Jedoch sollte man grundsätzlich Ansprüche schnell verfolgen, solange die Ereignisse noch frisch in Erinnerung sind und etwaige Zeugen noch etwas beitragen können.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.04.06, 16:44 Titel:
PeterundCo hat folgendes geschrieben::
Der Mandant weist den Anwalt mehrfacgh darauf hin, ob es nicht diese Möglichkeit gibt, der Anwalt sagt nein. Zu spät fällt es ihm ein, dass es doch so geht, da war aber das andere schon durch.
Auch in der Konstellation nicht vergessen: man müßte nachweisen, daß man bei Verfolgung der anderen Strategie obsiegt hätte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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