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Verfasst am: 31.03.06, 13:06 Titel: Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung erhalten
Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Mal angenommen man hätte ein anwaltliches Schreiben erhalten, wegen einer Markenverletzung.
Es wären in Internetauktionshaus [Name geändert] neue (17 Stück) Rucksäcke verkauft worden. In der Beschreibung stand geschrieben: "es steht [Firmenname redaktionell gelöscht]drauf".
Nun hat wohl ein Testkauf stattgefunden und man hat herausgefunden, dass es sich um Fälschungen handelt und es folgte ein Anwaltsschreiben, es soll eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
In der Unterlassungserklärung soll unterschrieben werden, dass die Kosten der anwaltlichen Abmahnung aus einem Gegenstandswert von Euro 150.000, davon 1/3 Gebühr zzgl. Auslagen erstattet werden müssen. Und alle Schäden aus dem Verkauf sind zu ersetzen.
Bei 17 Verkäufen ist ein gewerbsmässiger Handel anzunehmen. Dazu nutzen Sie die Rechte von [Firmenname redaktionell gelöscht]. Sie schreiben das ja nur druaf um von deren Ruf zu profitieren.
rufen Sie an uns jammern Sie evtl wirds dann billiger.
Die Unterlassungserkärung unterschreiben, wegen der Kosten könnte man sicher streiten.
Nur sind Sie keine harmlose Privatperson die inen Ruchsack verkauft sondern Händler
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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