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Verfasst am: 20.04.06, 09:21 Titel: Gegenstand in Bahn liegen lassen --> Diebstahl?
Hallo!
Wenn man einen Gegenstand in der Bahn liegen lässt (z.B. Brille, Portemonnaie etc.), und dieser nicht im Fundbüro abgegeben wird - ist das dann Diebstahl, bzw. kann man zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten?
Danke!
Materiellrechtlich wäre es eine Unterschlagung, wenn ein Finder die Sachen für sich behält. Wenn allerdings die Putzfee die Sachen für sich nicht als Fundsachen sondern als Müll deklariert und in den großen Sack steckt, dann ist das nicht ansatzweise strafbedroht...
Schon mal bei der Bahn nachgefragt? Dei haben teilweise eigene Fundsachbearbeiter...
Materiellrechtlich wäre es eine Unterschlagung, wenn ein Finder die Sachen für sich behält.
Anmerkung: Man könnte auch an Gewahrsam des Bahnbetreibers an liegengelassenen Sachen in der Bahn denken. Dann wäre das Mitnehmen solcher Sachen ein Gewahrsamsbruch und es käme folglich Diebstahl in Betracht.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 20.04.06, 09:52 Titel:
jurico hat folgendes geschrieben::
Anmerkung: Man könnte auch an Gewahrsam des Bahnbetreibers an liegengelassenen Sachen in der Bahn denken. Dann wäre das Mitnehmen solcher Sachen ein Gewahrsamsbruch und es käme folglich Diebstahl in Betracht.
Wegen § 978 BGB. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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