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Wann kann einer Betreuung wiedersprochen werden

 
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Rapunzel45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 23:03    Titel: Wann kann einer Betreuung wiedersprochen werden Antworten mit Zitat

Hallo

Mich beschäftigt zur Zeit eine Frage....

Ehepartner A hat als Betreuerer seinen Vater und seinen Bruder bestimmt (Zustand nach einem Unfall, mit Unterschriften der behandelnden Ärzte)....dem hat das Gericht auch zugestimmt und selbige Personen zu vorläufigen Betreuern ernannt.
Soweit, sogut......inwieweit hat Ehepartner B die Möglichkeit diese Entscheidung anzufechten(eine Trennung steht ins Haus).....
käme dann automatisch ein beruflicher Betreuer "ins Spiel" oder besteht die Möglichkeit die bisherige Betreuung aufrechtzuerhalten?

Über jeden Tip wäre ich sehr dankbar

Rapunzel
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 10:04    Titel: Re: Wann kann einer Betreuung wiedersprochen werden Antworten mit Zitat

Rapunzel45 hat folgendes geschrieben::
Hallo

Mich beschäftigt zur Zeit eine Frage....

Ehepartner A hat als Betreuerer seinen Vater und seinen Bruder bestimmt (Zustand nach einem Unfall, mit Unterschriften der behandelnden Ärzte)....dem hat das Gericht auch zugestimmt und selbige Personen zu vorläufigen Betreuern ernannt.
Soweit, sogut......inwieweit hat Ehepartner B die Möglichkeit diese Entscheidung anzufechten(eine Trennung steht ins Haus).....

Ehepartner B hat keine Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Rapunzel45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Vielen Dank für diese Info.....ein Punkt weniger der Sorgen macht.

Gruß
Rapunzel
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