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Kosmetiker-Besuch

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 02:19    Titel: Kosmetiker-Besuch Antworten mit Zitat

Es ist zwar nicht Arztrecht, aber da ich nicht weiss, wohin mit diesem Fallbeispiel, poste ich es ersttmal hier:

Person A läßt sich PERMANENT MAC UP verpassen. 3 Behandlungen sind bei der Kosmetikerin nötig. Weder nach der ersten, noch nach der zweiten und auch nach der dritten sieht man wirklich, dass A ein Lidstrich verpasst worden ist. Schon nach der Zweiten spricht A dies an und die Kosmetikerin B sagt: "Tja, zaubern kann ich auch nicht." Unterzeichnet wurde nichts im Vorfeld. Eine andere Kosmetikerin sagt, "es ist nicht normal, dass man kaum etwas sieht" .

A zahlte immerhin 250 Euro.
Kann A das Geld zurückverlangen??
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

...okay, danke fürs Verschieben. Stimmt....Verbraucherrecht ist das!!

Kann mir hier vllt. jemand was zu dem Fall schreiben?
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