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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 17.04.06, 22:16 Titel:
Ich verschieb' das mal ins Verbraucherrecht, da scheint mir das besser aufgehoben! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Entweder pokern....
Oder pokern...und ganz unbedarft eine Neuanmeldung ausfüllen.
Oder nachzahlen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Aber sicher
§ 4 Beginn und Ende der Gebührenpflicht, Zahlungsweise, Auskunftsrecht
......
(4) Die Verjährung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
........ _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Dann wird das bei einer möglichen Nachforderung der 4 1/2 Jahre aber eng für die GEZ, oder?
Hatte aber auch nicht geschrieben "alles". oder ? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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