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Sido FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.04.2005 Beiträge: 53
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Verfasst am: 15.04.06, 17:16 Titel: Muss man seine Personalien angeben? |
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| Muss man als Zeuge oder Geschädigter einer Straftat (Hier: einfache Körperverletzung vor einer Kneipe) bei der Polizei seine Personalien angeben? Was kann die machen, wenn man nicht will? |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 15.04.06, 17:31 Titel: Re: Muss man seine Personalien angeben? |
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| Sido hat folgendes geschrieben:: | | Muss man als Zeuge oder Geschädigter einer Straftat (Hier: einfache Körperverletzung vor einer Kneipe) bei der Polizei seine Personalien angeben? |
De facto: Ja.
| Zitat: | | Was kann die machen, wenn man nicht will? |
Nach § 163b Abs. 2 StPO bis zu 12 Stunden festhalten _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 15.04.06, 17:50 Titel: |
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Hallöle
Erst einmal ist es Ihre staatsbürgerliche Pflicht als Zeuge zu fungieren. Und ansonsten wird man halt Ihre Identität feststellen und das kann tastsächlich bis zu 12 Stunden dauern.
Grüssle  _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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frantekunter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 625
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Verfasst am: 16.04.06, 19:04 Titel: |
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Was bist Du denn jetzt ? ?
Zeuge ? ? oder
Geschädigter.
Als Geschädigter mußt Du sowieso, damit die Polizei die Anzeige wegen Körperverletzung schreiben kann.
Auch wenn Du keine Anzeige erstattest, kann oder wird die Polizei Anzeige erstatten.
Also wird auch deine Zeugenaussage
gebraucht und das kann 12 Std dauern. Vielleicht hilft auch ein Richter nach mit Erzwingungshaft.
MfG Frantek _________________ Behandle die Menschen so wie Du behandelt werden möchtest. |
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Spik3 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 17.04.06, 01:31 Titel: |
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Was ist eigentlich wenn man die Personalien nicht feststellen kann bei einer Person die A:
Weder Verwandte,nocht Freunde/Bekannte whatever mehr hat, gibt es ja durchaus.
B:
Der Ausweis weg ist, sei es verbrannt,verloren usw. eben nicht widerauffindbar.
C: Die Person kein Wort sagt ob sie noch jemanden kennt, bzw. wo sein Ausweis ist usw. halt einfach schweigt, egal was die Behörden mit ihm machen würden.
Wie kommen die dann an die Daten? Irgendwelche Krankenakten einsehen bei Ärzten?
Aber da sind normalerweise ja auch keine Bilder der Person mitgespeichert womit man vergleichen könnte. |
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Gast
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Verfasst am: 17.04.06, 09:45 Titel: |
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B:
bei einem deutschen Personalpapier liegen bei der ausstellenden Behörde Lichtbilder ein, diese müssen nur abgeglichen werden
C:
Derartig querulatorische Personen sind zumeist schonmal erkennungsdienstlich behandelt worden, und auch dann ist die Identifizierung auch nur eine Frage der Zeit. |
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Ivanka FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2005 Beiträge: 57
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Verfasst am: 18.04.06, 20:33 Titel: |
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| Exrichter hat folgendes geschrieben:: | B:
bei einem deutschen Personalpapier liegen bei der ausstellenden Behörde Lichtbilder ein, diese müssen nur abgeglichen werden
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Rein interessehalber: Ist dem noch so? Als ich letztes Jahr einen neuen Personalausweis beantragen musste, erhielt ich zusammen mit dem fertigen Ausweis mein Original-Passbild zurück.
Hat die Behörde das Bild dann noch in eingescannter Form vorliegen?
Lieben Gruß
Ivy |
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frantekunter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 625
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Verfasst am: 19.04.06, 07:05 Titel: |
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Hallo,
das könnte sein, da in den Plastikausweisen nicht mehr die Fotos eingeheftet werden.
Früher (vor ganz viel langer Zeit 30-40 Jahren)
gab man zwei Fotos ab. Eins kam in den Ausweis und das andere hatten die in den Akten, was heute im Pc gespeichert wird.
Mfg Frantek _________________ Behandle die Menschen so wie Du behandelt werden möchtest. |
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Gast
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Verfasst am: 19.04.06, 07:36 Titel: |
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Habe neulich meinen neuen Reisepass abgeholt (gruselig, sieht aus wie ein Fahndungsfoto), wo ich beim Antrag zuvor ein Foto abgegeben hatte...
den Empfang des Passes durfte ich auf einem Formular bestätigen, welches ebenfalls mein böse kuckendes Konterfei trug. |
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frantekunter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 625
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Verfasst am: 19.04.06, 07:53 Titel: |
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Mit dieser Unterschrift hast du dich zum Freiwild erklärt.
Somit darf jeder dem Du dieses Dokument vorlegst sich Totlachen oder in Tränen ausbrechen.
Solltest Du auf Personen treffen die die Hände vor ihr eigenes Gesicht legen, denke daran es ist kein Erschrecken vor Dir
sondern sie sehen genau so aus und schämen sich Ihrer.
Vorsicht auch im Strassenverkehr, es könnten edle Sameriter kommen die sich sagen.....
Ein Unfall könnte ihn verschönern ......
Fangen wir mal damit an
Mir geht es nicht anders
Im tiefsten Mitgefühl Frantek
Keiner hat sich selbst gemacht aber jeder will ihn ändern. |
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Gast
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Verfasst am: 19.04.06, 07:56 Titel: |
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*gerührt*schnüff*
DANKE!!! |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 20.04.06, 01:40 Titel: |
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| Zitat: |
Was kann die machen, wenn man nicht will? |
Die Verweigerung der Personalien ist nach §111 OWiG ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Allerdings ist man als Zeuge jedenfalls bei der Polizei nicht zu einer Aussage zur Sache verpflichtet. Ob die Staatsanwaltschaft einen Zeugen wirklich vorlädt oder ihn gar mit Ordnungsgeldern und Beugehaft zu einer Aussage drängen würde, ist eine andere Frage... |
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frantekunter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 625
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Verfasst am: 20.04.06, 07:39 Titel: |
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| DanielB hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: |
Was kann die machen, wenn man nicht will? |
Die Verweigerung der Personalien ist nach §111 OWiG ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Allerdings ist man als Zeuge jedenfalls bei der Polizei nicht zu einer Aussage zur Sache verpflichtet. Ob die Staatsanwaltschaft einen Zeugen wirklich vorlädt oder ihn gar mit Ordnungsgeldern und Beugehaft zu einer Aussage drängen würde, ist eine andere Frage... |
Sorry, die von mir angegebene Beugehaft war nur auf die Angabe der Personalien gedacht nicht auf eine Zeugenaussage.
Wollte dieses nicht noch mal editieren, da es vielleicht schon gelesen wurde.
War mein Fehler.
MfG Frantek _________________ Behandle die Menschen so wie Du behandelt werden möchtest. |
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