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Widerspruch gegen Note bei Mündlicher Teilprüfung Staatsexam

 
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latin7over
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 9
Wohnort: heidelberg / wien

BeitragVerfasst am: 05.05.06, 11:51    Titel: Widerspruch gegen Note bei Mündlicher Teilprüfung Staatsexam Antworten mit Zitat

hallo, habe eine frage
hatte Staatsexamen - konnte am ersten tag nicht alle Fragen beantworten und mir haben dann schriftlich 4 Punkte gefehlt.

bei meiner Mündlichen Prüfung hatte ich alle fragen beantworten können, habe nichts falsches gesagt und habe alles gewusst.

ich habe als note für meine Mündliche Leistung eine 3 erhalten- mit der begründung ich hätte mir bei der beantwortung der fragen zuerst immer zuviel zeit gelassen und wäre nicht gleich mit der antwort herausgeschossen!

(natürlich ich denke lieber zuerst nach bevor ich etwas sage - somit kann ich schon mal ausschließen dass ich etwas falsches sage - was in meinen augen schlimmer anzusehen wäre)

mit einer 2 hätte ich die gesamte klausur bestanden mit einer 3 bin ich durchgefallen

ich habe dann widerspruch gegen die beurteilung der mündlichen note eingelegt aber die haben mir gesagt dass sich die profs gegenseitig decken können und können sich nicht an einen fall erinnern bei welchem die note aufgewertet wurde -
in der approbationsordnund steht genau drinnen was geprüft werden soll, und wann eine note einer 3 und wann einer 2 zu entsprechen hat - ich habe durchaus die kriterien für eine 2 erfüllt jedoch nur eine 3 erhalten

gesagt hat man mir dass ich vor dem verwaltungsgericht mehr chancen hätte - jedoch kann ich mir das 1. nicht leisten, 2. dauert das ja sicher ewig - was ich mir auch nicht leisten könnte

insgesamt waren wir 4 prüflinge - ich einziger männlich anderen weiblich -
weiß ja nicht ob das etwas zur sache tut - prüfer waren beide männlich

gab 3-4-4-5
die 4er hatten einige fragen nicht beantworten können ua. auch wirklich immens wichtige Tatsachen-

der unterschied zu derren 4 und meiner 3 ist aber so riesen groß dass er mehr als 1 note unterschied entsprechen sollte ...

was kann ich da denn tun bzw weiß jemand wie teuer das vor dem verwaltungsgericht ist?
ist vor dem vg. anwaltspflicht oder kann ich mich selbst vertreten??
danke für eure hilfe
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.05.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das mal nicht der Wunsch nach Rechtsberatung im Einzelfall ist.

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Mündliche Prüfungen erfordern schnelles Tätigwerden für erfolgreiche Anfechtungen, insbesondere was Rügen und Begründungsnachforderungen angeht.

Der verwaltungsgerichtliche Erfolg richtet sich nach den Fehlern in der Prüfung, wobei es deutliche Unterschiede in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der einzelnen Bundesländer gibt, was die Strenge der Anforderungen angeht.
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