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Ich habe mein Depot und Konto von A-Bank zu B-Bank übertragen lassen. Dabei berechnete mir A-Bank Gebühren, die sie als "Spesen der Lagerstelle" deklarierte. In meinem Widerspruch verwies ich auf das BGH Urteil vom 30.11.04, wobei es nicht rechtens ist, für die Depotübertragung Gebühren zu berechnen. A-Bank lehnt eine Erstattung aber ab mit dem Hinweis, daß es sich um fremde Spesen handeln soll, die seitens der Lagerstelle für die Umlagerung meiner Wertpapiere in Rechnung gestellt wurden.
Ist so etwas rechtens? Ich verstehe davon nichts und kann das auch nicht nachvollziehen. Scheint mir aber sehr spitzfindig zu sein.
Hallo!
Die Spesen für die Lagerstelle sollten dann aber sehr gering ausfallen!
Wie hoch sind die Gebühren? Als ich seinerzeit (jan.05) mein Depot von Bank A nach Bank B (Internetbank) übertrug war diie Gebühren im prom. Bereich! Ausserdem wurden mir diese Gebühren wiederum von Bank B gutgeschrieben! ( Aus Kulanz)
die Rechtsprechung ist häufig spitzfindig. Der BGH hat in dem angegebenen Urteil entschieden, dass
BGH Urteil Az.: XI ZR 200/03 hat folgendes geschrieben::
Die Berechnung eines Entgelts für die Herausgabe verwahrter Wertpapiere benachteiligt die Kunden eines Kreditinstituts entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil die Übertragung von Wertpapieren keine Leistung ist, die das Kreditinstitut seinen Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbringt, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, deren Kosten das Kreditinstitut nicht von seinen Kunden ersetzt verlangen kann.
Ganz schön spitzfindig. Obwohl die Bank mit diesem Kundenauftrag Arbeit und Kosten hat, darf sie diese Kosten dem Kunden nicht in Rechnung stellen...
Aber dieses Urteil ist aus Sicht des BGH (und der allermeisten Juristen) völlig konsequent. In völliger Analogie hatten der BGH bereits entschieden, dass Banken keine Gebühren für die Bearbeitung von Pfändungen, die Barauszahlung am Schalter oder die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen berechnen darf. In allen diesen Fällen erfüllt die Bank nur einen gesetzlichen Auftrag.
Das gilt nicht nur für Banken. Z.B. darf auch ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nicht den Aufwand für das abführen von Steuern und Sozialbeiträgen belasten. Wer eine gesetzliche Aufgabe aufgetragen bekommt, hat eben Pech gehabt und muss seine damit verbundenen Kosten tragen.
Wohlgemerkt: Seine eigenen. Eventuelle Dritte, die an der Arbeit beteiligt sind (in diesem Fall die Lagerstelle) erfüllen keine gesetzliche Pflicht sondern lediglich den Auftrag des Kunden (aus Sicht der Lagerstelle ist dieser Kunde die Bank).
Die Lagerstelle darf ihre Kosten also der Bank aufgeben. Diese hat mit ihren Kunden wiederung über Depotvertrag/AGB/Preisverzeichnis vereinbart, dass Fremdgebühren dem Kunden weiterbelastet werden.
Ein anderes Beispiel. Ist das Baudarlehen zurückgezahlt, so hat der Kunde einen Anspruch auf eine Löschungsbewilligung der Grundschuld. Hierfür darf die Bank keine Gebühren nehmen (gesetzliche Pflicht). Die Kosten des Gerichts, die Löschung aufgrund dieser Löschungsbewilligung auch vorzunehmen, trägt aber der Kunde.
Also: Die Gebührenweiterbelastung steht im EInklang mit dem zitierten BGH-Urteil (und ist gängige Praxis bei allen Banken).
Manche Banken freuen sich so sehr über Kunden, die das Depot zu ihnen hin verlagern, dass sie die Kosten für den Depotübertrag übernehmen. Einfach mal bei der Empfängerbank fragen.
früher waren die Wertpapiere tatsächlich Einzelurkunden, die in den Tresoren der Banken lagen und bei Verkauf vom Bank zu Bank transportiert wurden.
Heute sind Wertpapiere zum überwiegenden Teil girosammelverwahrt. Nur: Ganz ohne Urkunde geht es auch heute nicht . Die Wertpapiere sind in einer Sammelurkunde zusammengefasst, die bei einer Lagerstelle hinterlegt ist.Beim Verkauf wird dann keine Urkunde mehr bewegt, sondern eine Umbuchung des Bestandes vorgenommen. Alle Eigen- und Kundenbestände einer Bank sind in dem Depot der Bank bei der jeweiligen Sammelstelle verbucht.
Bei einer Depotübertrag wird daher das Lagerstellendepot der bisherigen Bank belastet und der übertragene Bestand dem der neuen Bank gutgeschrieben.
Da hier nur Bits und Bytes bewegt werden sind die Gebühren der Lagerstätte (wie Manfred123 richtig schreibt) eher gering. Aber gratis ist dieser Service nicht.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.04.06, 16:14 Titel:
Danke, Karsten11. Da kann ich ja froh sein, daß ich noch richtig schöne Stückausdrucke besitze und ansonsten die Bundesschuldenverwaltung bemühe... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Da kann ich ja froh sein, daß ich noch richtig schöne Stückausdrucke besitze
Ja, insbesondere im Fall der Insolvenz einer Aktiengesellschaft freuen sich die Aktionäre, wenn es noch effektive Stücke gibt. Die kann man sich dann an die Wand hängen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.04.06, 17:14 Titel:
//Off-Topic//
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Ja, insbesondere im Fall der Insolvenz einer Aktiengesellschaft freuen sich die Aktionäre, wenn es noch effektive Stücke gibt. Die kann man sich dann an die Wand hängen.
Kurz nachdem ich die geschenkt bekam, habe ich das beinahe befürchtet (naja, nicht ganz). Inzwischen ist der Kurs von rd. 400,- DM auf rd. 800,- € gestiegen - wohlgemerkt nach einem Umtausch 1 : 10. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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