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Verfasst am: 26.04.06, 10:30 Titel: Geschädigter nach Kfz-Unfall (Fahrer alkoholisiert)
Guten Tag miteinander,
ich habe folgendes Problem:
Vor 4 Monaten hatein Fahrer unter Alkohol mein geparktes Auto beschädigt (etwa 2000 Euro Sachschaden). Er hat den Unfallort verlassen , wurde aber von der Polizei ermittelt.
- Momentan sitzt er wegen einer anderen Sache im Gefängnis.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet. Laut diesem weigert sich die gegnerische Versicherung den Schaden zu begleichen, da der Versicherte unter Alkohol gefahren sei.
Mein Anwalt ist untätig, - ich habe den Eindruck, dass er sich verleugnen lässt, weil ich ihn telefonisch NIE erreiche. - Seine Vorzimmerdame sagt mir, wenn die Versicherung das ablehnt, hätte ich wohl Pech gehabt!
Mir ist wohl bekannt, dass die Versicherungen den Versicherten in solchen Fällen bis 5000 Euro in Regress nehmen, jedoch dem Geschädigten den Schaden ersetzen.
Was soll ich nur tun, um an mein Geld zu kommen? Von einem Mann im Knast ist ja wohl nichts zu holen, oder?
Mir ist wohl bekannt, dass die Versicherungen den Versicherten in solchen Fällen bis 5000 Euro in Regress nehmen, jedoch dem Geschädigten den Schaden ersetzen.
Was soll ich nur tun, um an mein Geld zu kommen? Von einem Mann im Knast ist ja wohl nichts zu holen, oder?
Versicherungsombudsmann?
Weiss jemand Rat?
Im Voraus vielen Dank
Sascha
die versicherung ist bei alleinverschulden des schädigers zur regulierung verpflichtet. dafür gibt es das pflichtversicherungs gesetz. ihr anwalt sollte schleunigst klage einreichen.
wie vito-corleone schon sagte: Klage erheben. Und zwar gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung, den Fahrzeughalter und den Fahrer. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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