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bezahlte Arbeitszeit

 
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herbie01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 10:07    Titel: bezahlte Arbeitszeit Antworten mit Zitat

Hallo,

in einem Betrieb (Laden) werden die Mitarbeiter nur während der tatsächlichen Öffnungszeiten bezahlt. Die Zeit die sie früher kommen müssen, um rechtzeitig öffnen zu können (ca. 30 Minuten) wird ebeneso nicht bezahlt die wie Zeit der Abrechnung, Aufräumen, etc. nach Ladenschluss. Letzteres kann aufgrund der Komplexität der Sache manchmal bis zu 1,5 Stunden in Anspruch nehmen.

Ist das Zulässig? Kann man sich dagegen wehren? Oder nur kündigen...?
_________________
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mehr steht hier nicht. Ehrlich!
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Juraanfänger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Welche Regelungen wurden im Arbeitsvertrag aufgestellt?
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herbie01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Im Arbeitsvertrag steht davon nichts. Die Ladenöffnungszeiten sind nicht genannt und nichts darüber, was in der Zeit danach oder davor passieren soll. Es ist lediglich von 40 Stunden in der Woche die Rede (die mit den zusätzlichen ja locker überboten werden)...

h.
_________________
--
mehr steht hier nicht. Ehrlich!
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 22.04.06, 08:59    Titel: Re: bezahlte Arbeitszeit Antworten mit Zitat

herbie01 hat folgendes geschrieben::


Ist das Zulässig? Kann man sich dagegen wehren? Oder nur kündigen...?


Nein das ist nicht zulässig. Wie gross ist denn die Firma? Wie lange bist du dort? Arbeitslosengeldanspruch?
MfG
Matthias
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herbie01
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Anmeldungsdatum: 17.04.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 16:38    Titel: Re: bezahlte Arbeitszeit Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
herbie01 hat folgendes geschrieben::


Ist das Zulässig? Kann man sich dagegen wehren? Oder nur kündigen...?


Nein das ist nicht zulässig. Wie gross ist denn die Firma? Wie lange bist du dort? Arbeitslosengeldanspruch?
MfG
Matthias


Klein, dreivierteljahr, nein.

das ist leider auch nicht die einzige Ungereimtheit. Aber dasu fang ich mal einen neuen Thread an...
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