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Verfasst am: 18.04.06, 19:10 Titel: Eigenheimzulage - Baukindergeld nach Trennung
Wem stehen bei einem getrennt lebenden Ehepaar die EGZ und das Baukindergeld zu wenn einer der Partner nicht mehr in der gemeinsammen Wohnung wohnt aber weiterhin die Hälfte der Verpflichtungen trägt?
Verfasst am: 19.04.06, 08:08 Titel: Habe die gleiche Situation gehabt im Jahr 2001
Hallo ..
ich habe 2001 die gleiche Situation gehabt, die Eigenheim-Zulage bekommt man noch im dem Jahr der Trennung, dann ist sie weg. Man muss die Trennung dem Finanzamt melden. Die Eigenheimzulage ist ja an Schulden gebunden, es bekommt sie der Partner wo die Schulden für das Haus zahlt. Bei einem Unterhalts Streit, zählt die Eigenheimzulage als Einkommen also wird Sie dem anderen Partner wieder weitergebeben ( zu 3/7 ). Die eheprägenden Schulden kann man aber vom EInkommen abziehen.
Ich hoffe ich habe dir damit geholfen und wünsch dir viel Glück und Kraft
Verfasst am: 19.04.06, 08:26 Titel: Re: Habe die gleiche Situation gehabt im Jahr 2001
hansk hat folgendes geschrieben::
Die Eigenheimzulage ist ja an Schulden gebunden, es bekommt sie der Partner wo die Schulden für das Haus zahlt.
sorry, aber die Eigenheimzulage steht steuerlich demjenigen zu, welcher das Haus/Wohnung gekauft und nicht wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Voraussetzung ist natürlich, dass man drin wohnt. _________________ Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
Verfasst am: 19.04.06, 13:20 Titel: Re: Habe die gleiche Situation gehabt im Jahr 2001
funny hat folgendes geschrieben::
hansk hat folgendes geschrieben::
Die Eigenheimzulage ist ja an Schulden gebunden, es bekommt sie der Partner wo die Schulden für das Haus zahlt.
sorry, aber die Eigenheimzulage steht steuerlich demjenigen zu, welcher das Haus/Wohnung gekauft und nicht wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Voraussetzung ist natürlich, dass man drin wohnt.
Nicht unbedingt. Es genügt, wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleibt. Zahlt der andere, ausgezogene, Partner weiterhin die Darlehen und überläßt dem verbliebenden Partner seine Hälfte des Hauses kostenlos, so erhält der Ausgezogene dennoch die (ggf. anteilige) Eigenheimzulage. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Zahlt der andere, ausgezogene, Partner weiterhin die Darlehen und überläßt dem verbliebenden Partner seine Hälfte des Hauses kostenlos, so erhält der Ausgezogene dennoch die (ggf. anteilige) Eigenheimzulage.
Genau, *kostenlos* bedeutet dann aber auch, dass keine *Nutzungspauschale* verlangt werden darf.
Gruss, Andreas _________________ Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
Zuletzt bearbeitet von Andreas* am 23.04.06, 22:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wem stehen bei einem getrennt lebenden Ehepaar die EGZ und das Baukindergeld zu wenn einer der Partner nicht mehr in der gemeinsammen Wohnung wohnt aber weiterhin die Hälfte der Verpflichtungen trägt?
Im Trennungsjahr bleibt zunaechst noch alles wie gehabt (die Auszahlung zum 15.03. bleibt davon unbeschadet).
Gelingt es den Eheleuten, noch im Trennungs(kalender)jahr die Immobilie auf einen Ehepartner umzuschreiben, kann er ab dem Folgejahr fuer diese Immobilie die ganze EigZul erhalten, sofern er die Immobilie selbst bewohnt oder sie einem Familienmitglied kostenlos (d. h. auch ohne Einforderung einer *Nutzungspauschale*/Miete) ueberlaesst.
Gelingt den Eheleuten nicht o. g. Uebertragung des Mtieigentumsanteils so verringert sich die EigZul an den wohnen bleibenden oder kostenlos ueberlassenden Ehepartner um die Haelfte.
Die Kinderzulage der EigZul (vulgo Baukindergeld) kann dieser Ehepartner ganz erhalten, wenn die Kinder zumindest an 42 Tagen im Kalenderjahr in dieser Immobilie sind.
Gruss, Andreas _________________ Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
Zuletzt bearbeitet von Andreas* am 23.04.06, 22:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Genau, und wenn die Uebertragung des Miteigentumanteils nicht in das Kalenderjahr der Trennung faellt, gilt fuer beide Ehepartner der sog. Objektverbrauch. D. h., dass beide dann wohl nicht mehr in den Genuss einer zukuenftig wie auch immer gearteten neuen Wohnungsbau-Foerderung kommen koennen.
Gruss, Andreas _________________ Ich gebe lediglich meine Erfahrungen und Einschaetzungen wieder, ohne den Anspruch rechtlich verbindlicher Beratung erheben zu wollen.
Hi Andreas;
derzeit gibt es keine Förderung:
Ich denke an die Vergangenheit, d. h. wenn einer schon Objektverbrauch hatte halbiert sich die Grundzulage. Die Kinderzulagen bleiben erhalten, da sie im Hasu/Haushalt lebten.
LG Sally
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