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Unterhalt redizieren !
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alfi47
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 10:50    Titel: Unterhalt redizieren ! Antworten mit Zitat

guten tag

einer bezahlt so 632,- euro für zwei kinder 13+16

die ex hat nun gehairatet.. der neue verdient recht gut...

der unterhalt zahler hat das gefühl.. das der unterhalt dafür verwendet wird..
damit die zwei ex und neuer schöne urlaube verbringen können...

hat man auch als zahler rechte diesen unterhalt zu verringern oder einzustellen

danke vorab !

dem zahler würden auch entsprechende werte helfen.. wann man für die kinder nicht mehr zahlen müßte.. alter einkünfte etc.
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Atjana
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Falsches Forum

LG
Atjana
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begosch.xy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 15:48    Titel: Re: Unterhalt redizieren ! Antworten mit Zitat

alfi47 hat folgendes geschrieben::

die ex hat nun gehairatet.. der neue verdient recht gut...


wenn der neue recht gut verdient, können die sich auch ohne KU schöne urlaube gönnen.
vergiss nicht, kinder sind teuer...

begosch, der meint, hier ist jemand neidisch
_________________
ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
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Anny:)
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 16:04    Titel: Falsches Forum. Wieso??? Antworten mit Zitat

Atjana hat folgendes geschrieben::
Falsches Forum

LG
Atjana



Hallo Atjana,
wieso ist das hier das falsche Forum?
_________________
LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
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Ashley7
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mir scheint eher, dass sich der Fragesteller um seine Verantwortung für SEINE Kinder drücken möcht.
Warum sollte der Neue der Ex für DEINE Kinder bezahlen? Er hat keine Rechte und somit auch keine Pflichten ihnen gegenüber!!!!!
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung!
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Denise 2011
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte der Unterhaltspflichtige nur einen geringen Verdienst haben kann er eine Unterhaltsberechnung durführen lassen (Anwalt). Da die Ex Frau neu verheiratet ist wird auch der gute Verdienst des neuen Mannes mit angerechnet.
Das hat meiner meinung nach hat das auch nichts damit zu tun, dass der Unterhaltspflichtige sich vor seiner Verantwortung drücken will; manche Frauen nehmen Ihre Ex-Männer einfach nach Strich und Faden aus. ( ich bin auch ne Frau und finde die männer werden im Bezug auf Unterhalt etc. ganz schön ausgenutzt)
Offiziell haben die Ex Männer anscheinend gar keine Rechte was Unterhaltszahlung etc. angeht, über einen guten Anwält lässt sich da aber einiges regeln.

Denise
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Denise 2011 hat folgendes geschrieben::
Sollte der Unterhaltspflichtige nur einen geringen Verdienst haben kann er eine Unterhaltsberechnung durführen lassen (Anwalt). Da die Ex Frau neu verheiratet ist wird auch der gute Verdienst des neuen Mannes mit angerechnet.
Das hat meiner meinung nach hat das auch nichts damit zu tun, dass der Unterhaltspflichtige sich vor seiner Verantwortung drücken will; manche Frauen nehmen Ihre Ex-Männer einfach nach Strich und Faden aus. ( ich bin auch ne Frau und finde die männer werden im Bezug auf Unterhalt etc. ganz schön ausgenutzt)
Offiziell haben die Ex Männer anscheinend gar keine Rechte was Unterhaltszahlung etc. angeht, über einen guten Anwält lässt sich da aber einiges regeln.

Denise


Denise, mit Verlaub: Es geht hier um Kindesunterhalt für minderjährige Kinder und da ist deine Sichtweise der Dinge schlicht falsch!

Die Barunterhaltsverpflichtung regelt z.B. die Düsseldorfer Tabelle oder auch die Berliner Tabelle. Vielleicht wirfst du mal einen Blick da rein und wenn du schon beim Lesen bist, gleich dann auch ins Gesetz. Geschockt

Bei Kindesunterhalt für minderjährige Kinder kann die Frau auch mit einem Millionär zusammenleben, dieser würde immer noch nicht für für ihn "fremde" Kinder aufkommen müssen.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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Denise 2011
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle ist keine Pflichttabelle sondern nur ein Vorschlag der in Etwa zu zahlen ist. Unter der Düsseldorfer Tabelle steht immer folgender Satz: " Die Tabelle stellt keine Gesetzeskraft dar, sondern stellt nur eine Richtlinie."
http://www.famrz.de/duesseltab.pdf
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass mit einem guten Rechtsbeistand einiges am Unterhalt zu machen ist. Der Verdienst des neuen Mannes wird definitiev mitberechnet.



Gruß Denise
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Denise 2011 hat folgendes geschrieben::

Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass mit einem guten Rechtsbeistand einiges am Unterhalt zu machen ist. Der Verdienst des neuen Mannes wird definitiev mitberechnet.


Hier geht es im Kindesunterhalt.
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Denise 2011
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin selbst Mutter und denke wenn der Unterhaltspflichtige 100 % weiss , dass es seinen Kindern gut geht ( was im Fall des Fragenstellers der Fall zu sein scheint) ist es keinesfalls schlimm nicht den gesamten Unterhalt zu zahlen. Sollte der Unterhaltspflichtige natürlich finanziell ebenfalls in der Lage sein den kompletten Unterhalt zu zahlen, ist er zur Zahlung verpflichtet.
Hat der Unterhaltspflichtige jedoch einen geringen Verdienst ( Mangelfall) ist es nicht verwerflich sich der Unterhaltszahlung zu entziehen. Oder sollen alle Männer die Unterhalt zahlen müssen auf der Straße leben?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Denise 2011 hat folgendes geschrieben::
Hat der Unterhaltspflichtige jedoch einen geringen Verdienst ( Mangelfall) ist es nicht verwerflich sich der Unterhaltszahlung zu entziehen. Oder sollen alle Männer die Unterhalt zahlen müssen auf der Straße leben?


Darum geht es hier aber doch gar nicht.
Der Unterhaltspflichtige zahlt 632 Euro, da kann doch keine Rede von einem Mangelfall sein, und will den Unterhalt reduzieren, weil seine Exfrau einen neuen Partner hat, dem es offensichtlich finanziell gut geht.
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Tani0815
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach liegt hier ein typischer Fall von Neid und Eifersucht vor. Der Vater sieht dass es seiner Exfrau jetzt besser geht denn je und versucht sich selbst auch "ein Stück vom Kuchen" abzuschneiden indem er meint weniger Kindesunterhalt zahlen zu müssen. ...... ganz klassisch.
Zur Berechnung des Kindesunterhaltes wird nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen bzw. dessen Lebensumstände zugrunde gelegt. Bei Ehegattenunterhalt siehts natürlich anders aus. Und das ist auch gut so! Soll der Vater sich doch freuen da der neue Lebenspartner der Mutter den Kindern sicher auch einiges bieten kann - ist doch schön für die Kinder!
Aber nein - der Neid ist einfach stärker!
Mit den Augen rollen
_________________
- Nur meine Meinung!
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Denise 2011 hat folgendes geschrieben::
Der Verdienst des neuen Mannes wird definitiev mitberechnet.
Könnten Sie dafür bitte eine Quelle nennen? Geschockt

Denise2011 hat folgendes geschrieben::
wenn der Unterhaltspflichtige 100 % weiss , dass es seinen Kindern gut geht (...) ist es keinesfalls schlimm nicht den gesamten Unterhalt zu zahlen. (...) Hat der Unterhaltspflichtige jedoch einen geringen Verdienst ( Mangelfall) ist es nicht verwerflich sich der Unterhaltszahlung zu entziehen.
Wie Sie das sehen, ist im Prinzip völlig irrelevant. Entscheidend ist die Rechts- bzw. Gesetzeslage und deren Auslegung durch die Gerichte. Und die dürften dieses Verhalten i.d.R. schlicht und ergreifend als unzulässig be- und verurteilen. Lachen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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obi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Denise 2011 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

die Düsseldorfer Tabelle ist keine Pflichttabelle sondern nur ein Vorschlag der in Etwa zu zahlen ist. Unter der Düsseldorfer Tabelle steht immer folgender Satz: " Die Tabelle stellt keine Gesetzeskraft dar, sondern stellt nur eine Richtlinie."
http://www.famrz.de/duesseltab.pdf
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass mit einem guten Rechtsbeistand einiges am Unterhalt zu machen ist. Der Verdienst des neuen Mannes wird definitiev mitberechnet.



Gruß Denise

Ich korrigiere Dich nur ungerne, aus der Düsseldorfer bzw. Berliner Tabelle leiten die Jugendämter einen Rechtsanspruch ab, den sie mit allen Mitteln durchssetzen.
Dabei scheint unerheblich zu sein ob der darin festgeschriebenen "Selbsterhalt" drastisch unterschritten wird oder nicht.
Einen guten Anwalt wirst Du Dir bei den derzeitigen Satz für den Selbsterhalt nicht leisten können, denn bei 890,00 Euro bleibt da nicht sehr viel Spielraum...
Noch schlimmer wird es, wenn wie im vorliegenden Fall eine drastische Veränderung der Einkommenssituation vorliegt. Von Amtswegen reichen dann auch 600,00 Euro Selbsterhalt völlig aus...
Bei 440 Euro Miete bleibt da keine Luft mehr für einen Anwalt. Das Amt verweigert eine Neuberechnung des Unterhalts oder eine Kürzung desselben mit der Begründung das es sich um eine zeitlich begrenzte Situation handelt.

Du hast allerdings Recht, was die Einkommenssituation des neuen Partners anbelangt wenn der Fall eintritt, das der Unterhaltpflichtige tatsächlich seiner Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen kann und die Kindsmutter die Kosten des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln nicht bestreiten kann. Dann tritt man von Amtswegen an den LAP herran und dieser darf dann sehr wohl für den Kindesunterhalt aufkommen, gesetzt den Fall er verfügt über die finaziellen Möglichkeiten!

Unterm Strich ergibt sich das Bild, das es von Staatlicher Seite egal ist, wer für den Unterhalt der Kinder aufkommt, solange keine staatlichen Gelder fließen müssen
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obi11
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.04.06, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Tani0815 hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach liegt hier ein typischer Fall von Neid und Eifersucht vor. Der Vater sieht dass es seiner Exfrau jetzt besser geht denn je und versucht sich selbst auch "ein Stück vom Kuchen" abzuschneiden indem er meint weniger Kindesunterhalt zahlen zu müssen. ...... ganz klassisch.
Zur Berechnung des Kindesunterhaltes wird nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen bzw. dessen Lebensumstände zugrunde gelegt. Bei Ehegattenunterhalt siehts natürlich anders aus. Und das ist auch gut so! Soll der Vater sich doch freuen da der neue Lebenspartner der Mutter den Kindern sicher auch einiges bieten kann - ist doch schön für die Kinder!
Aber nein - der Neid ist einfach stärker!
Mit den Augen rollen

Hmm,
ich weiß nicht ob man sich da wirklich noch freuen kann...
Einfache Frage: 890,00 Euro monatlich reichen Dir? Sag ja und geb mir die Adresse Deines Chefs, er wird sich über die Gehaltskürzung ganz sicher freuen. So ist es dann wenigstens einer der freuen kann Mit den Augen rollen
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