Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Antwortschreiben einer Bausparkasse nach Kündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Antwortschreiben einer Bausparkasse nach Kündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 18:08    Titel: Antwortschreiben einer Bausparkasse nach Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

Hoffe, das gehört auch hier rein und nicht in eine andere Kategorie ...

Bausparer B kündigt bei der Bausparkasse X seinen Bausparvertrag. Im Antwortschreiben erhält der Bausparer verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten. Darunter wird noch auf andere Möglichkeiten aufmerksam gemacht, z.B. Aussetzung der Sparrate ... jetzt aber der "Knüller": "Sie können Ihren Bausparvertrag auch auf einen Verwandten übertragen lassen".

Ähhh ... lese ich zuviel zwischen den Zeilen oder wird hier evtl. ein Tipp gegeben, wie man einen Bausparer aus dem eigenen Vermögen ausgliedern kann (um dann evtl. Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können)? Oder soll ich eher meinen Onkel "anpumpen"? Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Katzen-Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 01.05.06, 19:52    Titel: Re: Antwortschreiben einer Bausparkasse nach Kündigung Antworten mit Zitat

[quote="WernerSnow"]Hallo Smilie

Hoffe, das gehört auch hier rein und nicht in eine andere Kategorie ...

Bausparer B kündigt bei der Bausparkasse X seinen Bausparvertrag. Im Antwortschreiben erhält der Bausparer verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten. Darunter wird noch auf andere Möglichkeiten aufmerksam gemacht, z.B. Aussetzung der Sparrate ... jetzt aber der "Knüller": "Sie können Ihren Bausparvertrag auch auf einen Verwandten übertragen lassen".

Ähhh ... lese ich zuviel zwischen den Zeilen oder wird hier evtl. ein Tipp gegeben, wie man einen Bausparer aus dem eigenen Vermögen ausgliedern kann (um dann evtl. Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können)? Oder soll ich eher meinen Onkel "anpumpen"? Winken[/quote]

Halllo,

nein, das ist ganz anders gedacht.
Du hast z.B. die Möglichkeit, Deinen Bausparvertrag auf Verwandte zu verkaufen.
Das macht dann Sinn, wenn Verwandte ein zinsgünstiges Darlehen für Bau / Kauf / Renovierung benötigen.
Bsp.: Du möchtest über das Geld auf Deinem Bausparvertrag verfügen. Deine Eltern möchten sich eine Wohnung kaufen. Du hast auf Deinen Bausparvertrag schon lange eingezahlt, hast also eine hohe Bewertungszahl, könntest bald ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Wenn Du den Bausparvertrag kündigst - Darlehensanspruch futsch. Deinen Eltern könnte aber sehr damit gedient sein, wenn sie einen weit angesparten Bausparvertrag erwerben und dann bald Anspruch auf das günstige Geld haben. Sie kaufen Dir den Bausparvertrag dann ab - zahlen Dir das Geld aus, welches Du sonst bei der Kündigung erhalten hättest.

Viele Grüße
Katzen-Mama
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 02.05.06, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Interessanter Aspekt ! An den hatte ich noch nicht gedacht ... und ich seh schon wieder böse Buben am Werk LOL Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.