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Rechnung plötzlich wesentlich höher als abgesprochen !

 
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-=SMURF=-
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.04.06, 17:28    Titel: Rechnung plötzlich wesentlich höher als abgesprochen ! Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal folgenden Fall an :

Einer bei einer Person "A" wird die Seitenscheibe des Wagen eingeschlagen und das Navigationssystem entwendet.

Die Person begibt sich daraufhin zu einem Autohändler "B". Leider hat "A" es versäumt sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Nachdem ein Mitarbeiter von "B" die Reparaturkosten mündlich auf ca 3000-3100 € kalkuliert hat, unterschreibt "A" den Rerparturauftrag. Einen Tag später ruft "A" nochmals im Autohaus an um den Preis zu erfahren. Der zuständige Meister teilt "A" mit das bereits alles eingebaut und fertig sei, die endgültige Rechnungssumme sich aber 3521,05 € belaufe.

Die frage lautet nun, darf "B" bei einer mündlichen zusage von etwa 3000-3100€ einfach bis 35xx€ reparieren oder hätte "A" über die deutlich höher zu erwartende Rechnungssumme informiert werden müssen.

Was kann "A" in diesem Fall ünberhaupt noch machen, da die Reparaturen ja schon abgeschlossen sind.
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SV Hoppe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 538

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 03:36    Titel: Antworten mit Zitat

a) Kann A beweisen was der Mitarbeiter von B gesagt hat?

b) Handelte es sich um einen verbindlichen Kostenvoranschlag oder eine grobe Schätzung?

c) Wenn es A um darum geht finanzielle Sicherheit zu haben, wieso lässt er sich keinen schriftlichen und verbindlichen Kostenvoranschlag geben?

Ich glaube nicht, dass da was "machbar" ist.

Grüße

Andreas
_________________
Dies ist nur meine Meinung. Smilie

Falls mein Posting hilfreich war, bewerten Sie es bitte durch einen Klick auf den grünen Punkt unter meinem Namen. Danke.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.04.06, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie mal hier lesen wollen, werden Sie feststellen, daß B sich innerhalb des rechtlich offensichtlich zulässigen Rahmens bewegt. Davon ab: hat A keine Teilkasko?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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vito-corleone
Gast





BeitragVerfasst am: 26.04.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Biber"]werden Sie feststellen, daß B sich innerhalb des rechtlich offensichtlich zulässigen Rahmens bewegt./quote]

wie kommen sie darauf ?

die angegebene quelle bezieht sich nur auf angebot und kostenvoranschlag.
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RayR
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

I.d.R. bekommt man die Summe ohne MwSt genannt (was mich auch schon das ein oder andere mal in den Wahnsinn getrieben hat, aber spätestens nach dem ersten Hausbau hat man sich daran gewöhnt Smilie

Der Netto betrag liegt also bei 3035.- Respekt, das war doch eine 1A Schätzung des Mitarbeiters! Winken

Gruß
Ray
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 28.04.06, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Davon ab: hat A keine Teilkasko?


Zahlt die Versicherung überhaupt in diesem Fall?
Wenn es ein mobiles Navi war (PDA,PNA) das sichtbar im Auto war dürfte die Versicherung sich ein wenig quer stellen... Zumindestens stand sowas mal in nem Versicherungsrundbrief wo auf das Thema Mobile Navigationssysteme eingegangen wurde.
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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