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Herr A ersteigert bei Herrn B einen Videorecorder, der in der Internetauktionshaus [Name geändert]-Auktion mit folgendem Text versehen war:
Technisch und optisch absolut einwandfrei und wurde ganz selten benutzt, wie neu. VCR ist vom Fachmann überprüft und auf alle Funktionen getestet worden. Das ist eine 100% funktionsfähige Maschine.
Wegen EU-Recht weise ich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Privatauktion handelt und keinerlei Garantie übernommen wird.
Herr A schließt gestern nun den Video an, nachdem er das Gerät vorgestern erhalten hat. Nach Einlegen der Cassette erscheint das Bild auf dem Fernseher, wird immer schlecht und Herr bekommt das Band nur noch mit großem Bandsalat heraus. Er versucht noch 5 weitere Kauf-Cassetten und dabei spielt der Recorder das Band nur noch kurz (2-3 Sekunden) an und stoppt dann automatisch. Es ist nicht mal möglich eine Cassette auch nur einige Minuten anzusehen.
Herr A schreibt Herrn B daraufhin umgehend an und beschreibt den Sachverhalt. Allerdings bekommt er von B dann nur folgende Antwort:
Das Gerät hat bei mir einwandfrei funktioniert. Ich kann es mir nicht erklären warum das bei Ihnen nicht funktioniert. Höchstens das er beim versand beschädigt wurde. Ein Tipp vielleicht: das Gerät besitzt zahlreiche Funktionen u. Einstellungen wo man die Videoköpfe reinigen kann um das Bild
evt. zu verbessern. Lesen Sie sich die Bedienungsanleitung genau durch, vielleicht funktioniert es dann wieder. Ansonsten kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Herr A teilt Herrn B mit, dass ein verschmutzer Videokopf kaum die Ursache dafür sein dürfte, dass das Gerät keine einzige Cassette mehr als 2-3 Sekunde abspielt, dann automatisch stoppt und beim Auswurf das Band zerreist. Er weißt Verkäufer B darauf hin, dass der Recorder ja wohl von einem Fachmann überprüft worden sei und ob es davon denn einen Bericht gebe, den man mal sehen könnte.
Dann erhält Herr A von Verkäufer B diese Antwort:
Ich bedaure sehr, dass das Gerät nicht ihren Erwartungen entspricht. Ich bin einverstanden Ihnen den Kaufbetrag zu erstatten. Schicken sie den Videorekorder auf meine Adresse zurück. Ich werde meinerseits den Kaufbetrag von 40.02 Ihnen überweisen, dazu benötige ich Ihre Bankverbindung.
Kann Herr A von Herrn B neben dem Kaufpreis auch die bezahlten Versandkosten zurück verlangen oder müßte Herr B eigentlich gar nichts erstatten? Was ist mit den Versandkosten, die Herr A nun für das Rücksenden ausgeben muß?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Noch als kleine Anmerkung:
Herr A hat bei dem Gerätehersteller erfragt, dass das Gerät minimum 11, wenn nicht sogar schon 13 Jahre alt ist. Er war mit dem Gerät bei einem Fachhändler, der schon an Hand der Spuren an den Gehäuseschrauben sieht, dass das Gerät niemals geöffnet wurde. Ein Fachmann kann das Gerät also nicht überprüft haben. Laut den aufgetretenen Mängel muß das Gerät einen Defekt an der Spur haben und einen erheblichen Schaden an der Mechanik. Eine Reparatur wäre wirtschaftlich absoluter Blödsinn.
Morgen warum doppelte Einstellung ins Forum ?
entspricht doch diesem =>http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=351709&highlight=#351709 _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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